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Bürgerrechtler verklagen USA wegen Tötungsbefehl

ANTI-TERROR-KAMPF Dem Prediger Anwar al-Awlaki wird die Planung von Anschlägen vorgeworfen

WASHINGTON afp | Zwei US-Bürgerrechtsgruppen haben die Washingtoner Regierung wegen der Entscheidung verklagt, den radikalislamischen Prediger Anwar al-Awlaki zur gezielten Tötung freizugeben. Dies komme einem „Todesurteil“ ohne Anklage und Prozess gleich, erklärten die beiden Organisationen am Montag in Washington. Die USA sehen in dem Prediger, der auch die US-Staatsbürgerschaft besitzt, einen gefährlichen Terroristen.

Das Vorgehen Washington verstoße „gegen die Verfassung und internationales Recht“, hieß es in der Erklärung der beiden Menschenrechtsgruppen ACLU und CCR weiter. „Die Vereinigten Staaten können nicht einfach irgendwo auf der Welt Leute hinrichten, eingeschlossen ihre eigenen Staatsbürger, nur weil sie es so entschieden haben“, sagte der CCR-Vorsitzende Vince Warren. Die Klage der Bürgerrechtsgruppen richtet sich namentlich gegen US-Präsident Barack Obama, CIA-Chef Leon Panetta und Verteidigungsminister Robert Gates.

Im April war bekannt geworden, dass die USA den 1971 im US-Bundesstaat New Mexico geborenen radikalislamischen Prediger zur gezielten Tötung freigegeben hatten. Der seit 2006 im Jemen lebende Imam sei direkt an Anschlagsplanungen beteiligt und damit zur „Bedrohung der Sicherheit“ in den USA geworden, sagte damals ein Vertreter des US-Geheimdienstes. Awlaki habe sich an „Planungen zur Tötung unschuldiger Amerikaner“ beteiligt.

Der Vorsitzende der Bürgerrechtsbewegung ACLU, Anthony Romero, bezeichnete diese Anordnung zur gezielten Tötung Awlakis als „illegal“. „Wir verurteilen keine Menschen zu Gefängnisstrafen auf der Grundlage von geheimen Kriterien – und wir sollten sie ganz sicher nicht auf diese Weise zum Tode verurteilen“, sagte Romero. Es genüge nicht, wenn die Regierung sage: „Vertraut uns.“ „Wir haben in der Vergangenheit erlebt, dass so etwas nach hinten losgeht, und wir sollten aus diesen Fehlern lernen“, sagte ACLU-Chef Romero weiter.

Die US-Regierung beruft sich bei der gezielten Tötung von Terrorverdächtigen, die vor allem über unbemannte Drohnen in Afghanistan und Pakistan erfolgt, auf ihr völkerrechtlich garantiertes Recht auf Selbstverteidigung. Im Februar hatte der damalige Geheimdienstkoordinator Dennis Blair vor einem Ausschuss des US-Kongresses im Grundsatz bestätigt, dass ein solcher Schritt auch gegen Staatsbürger der USA möglich sei.

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