: Verwechslung nicht ausgeschlossen
PROZESS Das Tragen von Emblemen der verbotenen Hells Angels bleibt in Hamburg weiter verboten
Die Hamburger Justiz in Form des Hanseatische Oberlandesgerichts (OLG) zeigt dem Rockerkult weiter die Stirn. Auch das Tragen von abgewandelten Emblemen und Abzeichen des seit 30 Jahren in Hamburg verbotenen Rockerklubs Hells Angels ist strafbar und erfüllt den Straftatbestand des Tragens von verbotenen Symbolen. Das hat das OLG am Montag entschieden.
Zwei Revisionsverfahren lagen den OLG-Richtern zur Prüfung vor. In einem Fall hatte sich der Rocker Thomas K. alias „Stuttgart Tommi“ vor dem Hamburger Michel demonstrativ in einer Kutte mit klassischem weißen Totenkopf und schwingenden Engelsflügeln der Hells Angels sowie dem Fantasie- Schriftzug „Ortsgruppe Harbour City“ ablichten lassen. Diese Aufnahme schickte er der Polizei mit Absender, die prompt ein Strafverfahren einleitete. „Wir wollen Rechtssicherheit“, sagte Thomas K. vor Gericht. Nach dem Freispruch vor dem Amtsgericht verurteilte ihn das Landgericht zu einer Geldstrafe unter Strafvorbehalt. Seine Revision wurde nun abgewiesen, weil der Fantasiename sich nicht genügend vom Original abgehoben habe.
In einem anderen Fall trug ein Rocker auf seinem T-Shirt einen behelmten Totenkopf und darüber einen eher untypischen roten Schriftzug „Hells Angels“. Das OLG bewertete das Freispruch-Urteil als „rechtsfehlerhaft“. Das Landgericht habe nur eine Gesamtschau vorgenommen und versäumt, sämtliche Embleme auf der Vereinskluft des Angeklagten genau zu überprüfen. Das Verfahren wurde ans Landgericht zurückverweisen. KVA
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