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Pirat muss zwölf Jahre in Haft

URTEIL Das Landgericht Osnabrück verurteilte einen Somalier wegen einer Schiffsentführung 2010. Es sah es als erwiesen an, dass der Mann zur Führung der Piratenbande gehörte, was er selbst jedoch heftig bestreitet. Er war 2013 in einem deutschen Flüchtlings-Aufnahmelager festgenommen worden

Wegen Beteiligung an einem Piratenüberfall im Jahr 2010 vor der ostafrikanischen Küste hat das Landgericht Osnabrück einen 44 Jahre alten Somalier zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Es sprach den Mann am Donnerstag des erpresserischen Menschenraubs und der besonders schweren räuberischen Erpressung schuldig. Die Beweise sprächen eindeutig dafür, dass er zum führenden Kommandokreis der Piratenbande gehört habe, sagte Richter Dieter Temming. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölfeinhalb, die Verteidigung maximal sieben Jahre Haft gefordert. Der Angeklagte will nach Angaben seines Anwalts Revision einlegen.

Im Mai 2010 wurde der Tanker „Marida Marguerite“ einer emsländischen Reederei 100 Seemeilen südlich der omanischen Stadt Salalah gekapert. Die 22-köpfige Besatzung blieb acht Monate lang in der Hand der Geiselnehmer. Sie habe ein Martyrium erlitten und unsagbare Folterungen und Angst durchleben müssen, sagte Richter Temming. Der Kapitän musste Scheinhinrichtungen über sich ergehen lassen. Der Chefingenieur wurde kopfüber an einer Eisenstange über die Reling gehängt. Beide wurden nackt in die Kühlkammer gesperrt. Besatzungsmitglieder wurden gefesselt und ihre Genitalien mit Kabelbindern abgebunden. Wenn sie länger als eine Minute für ihre Notdurft brauchten, wurden sie verprügelt. Das begründe auch die hohe Strafe. „Ein vergleichbarer Fall von erpresserischem Menschenraub ist kaum noch vorstellbar.“

Die Höchststrafe für diese Tat liegt bei 15 Jahren. Entlastend wurde dem Angeklagten vor allem zugute gehalten, dass er als Ausländer in einem deutschen Gefängnis besonders unter der Haft leiden müsse.

Der Verurteilte hatte bei seiner Festnahme im Mai 2013 in einem Flüchtlings-Aufnahmelager in Gießen zunächst bestritten, überhaupt an Bord der „Marida Marguerite“ gewesen zu sein. Allerdings hatte das Landeskriminalamt Niedersachsen seine Fingerabdrücke nach der Entführung an Bord gefunden, unter anderem in wichtigen Dokumenten, die die Piraten zurückgelassen hatten. Daraufhin änderte er seine Aussage mehrfach und behauptete zum Schluss, nur als Drogenhändler hin und wieder an Bord gewesen zu sein und ab und zu ein Maschinengewehr in der Hand gehalten zu haben. Sonst habe er mit den Piraten nichts zu tun gehabt. Diese Aussage sah das Gericht als widerlegt an.  (dpa)

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