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Klinik vor Gericht

Duisburger Klinikleitung will Gewerkschafter aus dem Betrieb drängen – und wird zum Prozesshansel

DUISBURG taz ■ Das Klinikum Duisburg geht weiter juristisch gegen unliebsame Gewerkschafter und Betriebsräte vor – trotz mehrfacher Niederlagen vor Gericht. In einem Fall werde das Klinikum in die zweite Instanz gehen, kündigt eine Sprecherin des Krankenhauses an. „Ein politischer Skandal“, sagt Thomas Keuer, Gewerkschaftssekretär von Ver.di. Die Klinikleitung zeige sich als „schlechte Verliererin“.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein Solidaritätsstreik, der im März im Klinikum stattfand (taz berichtete). Klinikchef Reinhard Isenberg hatte danach fünf Gewerkschaftern und Betriebsräten gekündigt, weil durch die Proteste angeblich Patienten gefährdet wurden. Einem weiteren Beschäftigten wurde später gekündigt, weil er trotz Krankmeldung in einem Solidaritätszelt der Gewerkschaft gewesen sein soll.

Die Entlassenen klagten jedoch gegen ihre Kündigungen – zumeist erfolgreich. Zwei der sechs dürfen allerdings bis heute nicht an ihren Arbeitsplatz zurück. In einem der beiden Fälle gab das Gericht der Klinik teilweise Recht: Die Klinik darf den Mitarbeiter ohne Zustimmung des Betriebsrats kündigen. Der Klinikangestellte will gegen diese Entscheidung klagen.

Im anderen Fall hat die Klinik angekündigt, in die zweite Instanz zu ziehen. Lediglich die Beweismittel hätten in der ersten Instanz nicht ausgereicht, sagt Klinikanwalt Stefan Seitz. Eine Wiedereinstellung lehnt die Klinik ab, weil die Mitarbeiterin ohnehin freigestellt sei.

„Wenn sie wirklich freigestellt wäre, würde sie auch ein Gehalt bekommen“, sagt Gewerkschafter Keuer. Die Angestellte habe einen Anspruch auf Beschäftigung, auch wenn das Klinikum in die zweite Instanz geht. Der Klinik drohe deswegen wieder eine juristische Niederlage, ist sich Keuer sicher. Und Zwangsgeld für jeden Tag der Zuwiderhandlung . DET

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