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Bremen heute„Nicht unmittelbar einwirken“

Die Europa Union und die Vereinigung zur Förderung des Petitionsrechts in der Demokratie informieren über den schwachen Draht zwischen Bürger und EU

taz: Herr Bockhofer, wenn ich mich als EU-Bürger von der EU benachteiligt oder in meinen Rechten verletzt fühle – an wen kann ich mich dann wenden?

Reinhard Bockhofer, Vorstand der Bremer Vereinigung zur Förderung des Petitionsrechts in der Demokratie e.V.: An den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments oder an den Europäischen Bürgerbeauftragten.

Wo liegt der Unterschied?

Der Bürgerbeauftragte ist nur für Beschwerden über verwaltungsmäßiges Fehlverhalten zuständig, der Petitionsausschuss allgemein für Bitten und Beschwerden. Er kann auch eine politische Bewertung vornehmen.

Wie groß sind die Erfolgsaussichten einer Beschwerde?

Bürgerbeauftragter wie Petitionsausschuss können nur Empfehlungen abgeben, nicht unmittelbar einwirken.

Trotzdem werben Sie für sie.

In der EU hat der Bürger nur zwei Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen: die Wahl und das Petitionsrecht. Wir wollen erklären, wie man das sinnvoll einsetzen kann – selbst wenn man keinen unmittelbaren Erfolg erzielt. Je stärker die Anteilnahmen, desto hellhöriger die Abgeordneten.

Sie haben einmal eine Petition eingereicht: zur Verbesserung des europäischen Petitionswesens. Was ist daraus geworden?

Die EU hat sie ins Internet gestellt, ansonsten haben wir nichts gehört. Man fand das wahrscheinlich nur für die Zukunft einen wichtigen Vorschlag.

Interview: sim

„Mit Petitionen auf EU-Politik einwirken“, 19 Uhr, Gästehaus der Uni Bremen, Teerhof 58. Eintritt frei

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