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ABGEORDNETENHAUS NOVELLIERT BEZIRKSVERWALTUNGSGESETZNeue Spielregeln für Bürgerentscheide in den Bezirken

Die Regeln für Bürgerentscheide in den Bezirken werden geändert. Das hat das Abgeordnetenhaus am Donnerstag entschieden. Von nun an ist ein Entscheid erfolgreich, wenn eine Mehrheit zustimmt und diese mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten ausmacht. Die bisher erforderliche Mindestbeteiligung von 15 Prozent wird damit abgeschafft. Zudem wurden die Auflagen für Spenden verschärft: Spender, die den Initiatoren 5.000 Euro oder mehr spenden, müssen namentlich genannt werden. Parlamentsfraktionen und Landesunternehmen dürfen nicht spenden.

Der Verein Mehr Demokratie bezeichnet die Gesetzesnovelle als „Reförmchen“ und „kleinen Fortschritt für die direkte Demokratie“ in den Bezirken. In der Vergangenheit waren vier der neun Bürgerentscheide an dem 15-prozentigen Beteiligungsquorum gescheitert, mit dem neuen 10-prozentigen Zustimmungsquorum wären es lediglich zwei gewesen. Dem Verein gehen die Änderungen nicht weit genug: „Bürgerentscheide werden weiterhin nur sehr eingeschränkt rechtlich verbindlich sein. Das bedauern wir“, sagt Vereinssprecher Michael Efler.DPA, TAZ

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