DER CRASHKURS: Terrorismus in Österreich
Josef S. soll bei den Protesten gegen den Akademikerball Polizisten angegriffen und Scheiben eingeschmissen haben. Das gilt in Österreich schon als Terrorismus?
Österreichs Staatsanwälte müssen sich mit juristischer Logik nicht aufhalten.
Im Zweifel für den Angeklagten gilt in Österreich nicht?
Nein, das ist eher unüblich. Gegen Josef S. wurde ausgelegt, dass ihn EIN Polizist bei Gesetzesübertretungen gesehen hat, dass ihn sonst NIEMAND gesehen hat, dass der belastende Polizist teilweise widerspruchsfrei ausgesagt hat, und ebenso, dass sich der Polizist in Widersprüche verstrickt hat (das mache diesen menschlich und glaubwürdig!). Gegen Josef S. wurde ausgelegt, dass er auf einem Video zu sehen ist, und ebenso, dass er sonst auf keinem Video zu sehen ist (sehen Sie, Österreich ist eben kein Überwachungsstaat!), dass er schwarz, aber NICHT vollständig schwarz gekleidet war (auffälliger Rädelsführer des schwarzen Blocks), dass er Besitzer einer österreichischen SIM-Karte ist, dass er im Prozess geschwiegen hat und dass er am Ende doch noch kurz ausgesagt hat.
Das reicht, um verurteilt zu werden?
Na schauns, das ist unsere österreichische Form von Milde. Wenn einer sechs Monate in U-Haft saß, dann sind 4 Monate Haft und 8 Monate Bewährung unsere Art von Freispruch. Des miassans verstehn, das macht ma so bei uns.
Bricht ein Richter, der so Recht spricht, das Recht?
Natürlich. Richter, die derart willkürlich und voreingenommen entscheiden, untergraben die allgemeine Akzeptanz des Rechts, weil sie jungen Leute lehren, dass sie auf den Rechtsstaat nicht vertrauen können.
Warum hat der Richter so gerichtet?
Der Richter begreift wahrscheinlich nicht einmal, was er angerichtet hat. ROBERT MISIK
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