der taz-zwei-ethikrat: Darf man Oettinger verraten?
Darf man erst Ministerpräsident Oettinger für seine Filbinger-Grabrede loben (kurz: Filbinger war Nazi-Gegner und ein Supertyp), um sich danach zu distanzieren von der Rede, wie es Georg Brunnhuber getan hat, der Vorsitzende der Südwest-CDU im Bundestag?
Ja, das muss man sogar.
Damit ist nichts gesagt über Brunnhubers etwaige geschichtliche, politische oder sonstige Defizite und nichts über die Antwort auf die Frage, ob er denn nicht mal schön zurücktreten sollte, wie, wenig überraschend, die baden-württembergische Oppositionspolitikerin Ute Vogt findet. Es ist in diesem Zusammenhang auch irrelevant, dass Brunnhuber Oettingers Geschichtsverdrehung als „Meisterprüfung“ feierte und bis ins Detail lobte („Jedes Wort war richtig.“ – „Da kann man nur fünf Ausrufezeichen dahinter machen.“). Und Oettinger nach dieser Großtat eine glänzende Karriere voraussagte („Das wird ein Großer“). Was zählt, ist, dass Oettinger sich von sich distanzierte und Brunnhuber damit nackt dastand. Das ist wie bei einem Strafverteidiger, der auf unschuldig plädiert, und dann gesteht sein Mandant den Mord. Da kann der auch nicht sagen, er bleibe bei seiner Unschuldsbehauptung. Also: Brunnhuber musste Oettinger verraten und letztlich auch sich selbst, um ihn zu stützen. Hart. Aber vorbildlich.
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