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Zank um Zuschüsse

JUSTIZ Jüdische Gemeinde verklagt Land Berlin. Verwaltungsgericht ruft zur gütlichen Einigung auf

Im Streit um die Zuschüsse des Landes Berlin an die Jüdische Gemeinde hat das Verwaltungsgericht gestern zu Prozessauftakt zu einer gütlichen Einigung aufgerufen. Doch die Beteiligten signalisierten zunächst keine Bereitschaft dazu.

Das Land Berlin unterstützt laut Staatsvertrag von 1993 die Jüdische Gemeinde finanziell. Seit Jahren gibt es Streit um die Höhe der Zuschüsse. Inzwischen laufen fünf Klagen. Dabei geht es unter anderem um eine Art Grundsicherung für die Jüdische Gemeinde, die 2012 gut fünf Millionen Euro betrug. Berlin ist der Meinung, zwischen 1996 und 2008 mit den inzwischen aufgelaufenen Zinsen gut 10 Millionen Euro zu viel gezahlt zu haben.

Rechtsanwalt Michael Quaas betonte als Vertreter des Landes, der Staatsvertrag gebe der Jüdischen Gemeinde keinen direkt einklagbaren Zahlungsanspruch, sondern lediglich einen sogenannten Bewilligungsanspruch. Der aber setze voraus, dass die Gemeinde dem Land ihren Wirtschaftsplan vorlege. Bei der Gegenseite stieß dies auf Kritik. „Die Exekutive will das Heft nicht aus der Hand geben“, sagte der Anwalt der Jüdischen Gemeinde, Jürgen Weyer. Die Verwaltung halte an ihrer Machtposition fest. Auch der Vorsitzende Richter warf die Frage auf, ob das Land der Gemeinde damit nicht in ihre Angelegenheiten hineinregiere. Eine Entscheidung steht noch aus. (dpa)

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