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Beratung für Mieter liegt im Argen

Mietervereine und Gewerkschaft fordern Mitspracherecht bei Zwangsumzügen von Hartz IV-Empfängern. Die Kostenersparnis sei oft zu gering, außerdem fehle es den Kommunen an geeignetem Wohnraum

DÜSSELSDORF taz ■ Mietervereine in Nordrhein-Westfalen wollen Hartz IV-Empfänger in Zukunft besser vor den Arbeitsgemeinschaften der Arbeitsagenturen (ARGE) schützen. Im Düsseldorfer Landtag stellte der Mieterbund NRW gestern gemeinsam mit dem nordhrein-westfälischen DGB etliche Forderungen auf. In vielen Städten würden Hartz IV-Empfänger aufgefordert, sich eine preiswertere Wohnung zu suchen, obwohl es diese gar nicht auf dem Markt gebe, sagte der neue Landesvorsitzende des Mieterbundes, Bernhard von Grünberg.

Allein in Bonn gebe es rund 1.000 Umzugsaufforderungen, aber kaum billige Wohnungen, so von Grünberg. Wer der Aufforderung zum Umzug nicht nachkomme, dem drohten Leistungskürzungen, Mietschulden und schließlich der Verlust der Wohnung, warnte von Grünberg. „Bei den Betroffenen herrscht Panik“, sagte er. „So wie die Vereine bei der Aufstellung der örtlichen Mietspiegel beteiligt werden, sollten sie auch bei Festlegung der ‚angemessenen Mieten‘ einbezogen werden“.

„Es ist wünschenswert, den Sachverstand der Mietervereine in die örtlichen Beiräte zu Hartz IV einzubeziehen“, sagte auch Horst Becker, wohnungspolitischer Sprecher der Grünen im Landtag. Er fordert das Bündnis zudem auf, die Partei in dem Anliegen für die Senkung der Energiekosten, der so genannten zweiten Miete, zu unterstützen. Beckers CDU-Kollege Heinz Sahnen verweist dagegen darauf, dass sich in den vergangenen Jahren die Lage auf dem Wohnungsmarkt in Nordrhein-Westfalen sichtlich entspannt habe. Das gelte auch für den sozialen Wohnungsbau.

Nach Angaben des Landesvorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Guntram Schneider, sind Umzugsaufforderungen an Hartz IV-Empfänger auch in vielen Großstädten im Ruhrgebiet ein wachsendes Problem. Besonders schwer sei es, die ARGEN davon zu überzeugen, dass viele Zwangsumzüge nicht sinnvoll seien, auch wenn die Miete „unangemessen“ ist, sagte Aichard Hoffmann vom Mieterforum Ruhr zur taz. „Umzugskosten und oft höhere Nebenkosten belasten die öffentlichen Kassen zusätzlich.“

Ein Hartz IV-Empfänger hat zusätzlich zu seinem Regelsatz von 345 Euro Anspruch auf den Ersatz einer „angemessenen Miete“. Wie hoch diese Miete sein darf, ist häufig umstritten. Nach Angaben des Mieterbundes sind die Behörden verpflichtet, konkrete Ermittlungen zum jeweiligen Mietniveau anzustellen. Außerdem wollen die Mietervereine erreichen, dass den Hartz IV-Empfängern eine kostenlose Beratung angeboten wird. „Früher haben die Sozialämter die Beratung an die Mietervereine abgegeben und diese auch finanziert“, sagte Aichard Hoffmann. Er hoffe, dass diese Zusammenarbeit mit den ARGEN in Zukunft besser funktionieren werde.

HOLGER PAULER

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