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Immer noch kein Brückenschlag

Oberverwaltungsgericht Lübeck rollt den Streit um den Bau einer Elbbrücke bei Neu Darchau neu auf

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat gestern den Streit um den Bau einer Elbbrücke bei Neu Darchau im niedersächsischen Kreis Lüchow-Dannenberg neu aufgerollt. Problematisch an dem Vorhaben ist, dass der Bau auf der Seite des Kreises Lüchow-Dannenberg Landesstraße und in Amt Neuhaus (Kreis Lüneburg) Kreisstraße sein soll. „So eine Brücke muss man bauen können“, bekundete gestern der Richter. „Aber wer ist die zuständige Behörde?“

Der Kreis Lüneburg hatte mit nachträglicher Billigung des Landes die Planfeststellung an sich gezogen. Weil sie die Zuständigkeit des Kreises bestreiten und zusätzlichen Verkehr fürchten, klagten Anwohner und die Gemeinde Neu Darchau. Das Verwaltungsgericht hatte ihre Klagen im März 2006 im Wesentlichen abgewiesen.

Seit 1993 erst sind Neu-Darchauer und Darchauer vereinte Niedersachsen, und seither ist die verbindende Brücke ein Zankapfel. Denn die Neu-Darchauer wünschen sich zwar sehnlich den Brückenschlag, nicht aber die geplante Autotrasse zur Elbüberquerung hin. Denn die soll aus Kostengründen mitten durch ihren Ort führen. Das Gros der Ortsbewohner fordert eine Umgehungsstraße.

Mitte vergangenen Jahres bereits sollte der Bau der 885 Meter langen und gut 20 Millionen Euro teuren Brücke samt Zuwegung beginnen, in diesem Jahr die ersten Fahrzeuge über die Elbe rollen. Die dort verkehrende Elbfähre müsste dann ihren Betrieb einstellen. DPA/MAC

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