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Milde Strafe für Angriff auf S-Bahn-Fahrgast

Fast fünf Jahre nach einem Angriff auf einen S-Bahn-Fahrgast ist ein Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Das Landgericht Berlin befand den 31-Jährigen am Montag für schuldig, im Oktober 2006 einen Mann in der S-Bahn-Linie 7 bis zur Bewusstlosigkeit misshandelt zu haben.

Er hatte den Kopf des Opfers gegen eine Haltestange geschlagen und dann auf den am Boden liegenden Mann eingetreten. Der junge Mann verlor das Bewusstsein und erlitt einen Nasenbeinbruch.

Die Bewährungsstrafe wurde unter anderem mit der überlangen Verfahrensdauer begründet. Auch hatte der Angeklagte ein Geständnis abgelegt und war zum Tatzeitpunkt aufgrund einer drogenbedingten psychischen Erkrankung vermindert steuerungsfähig.

Die Richterin sagte, die Verzögerung des Verfahrens sei „nicht zu erklären“. Die Staatsanwaltschaft hatte erst im vergangenen Jahr Anklage erhoben, obwohl bereits 2008 ein erstes Gutachten zum Angeklagten vorlag. Strafmildernd war ebenso, dass das spätere Opfer den Angeklagten provoziert hatte. (dapd)

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