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Wann, wenn nicht jetzt

FILMHOCHSCHULE Wer in Zukunft die Berliner dffb leitet, ist ungewiss. Denn der Wunschkandidat des Senats steigt aus

Ralph Schwingel zieht seine Bewerbung um die Direktion der Deutschen Film- und Fernsehakademie Berlin (dffb) zurück. In einem gestern veröffentlichten Interview im Tagesspiegel erläutert er: „Ich kann dort im Moment nichts ausrichten, und ich glaube, das würde auch für andere sehr schwer.“ Der Produzent und Psychologe wurde „aus dem erweiterten Kreis des Kuratoriums“ im Januar angesprochen, ob er sich um den Posten bewerben wolle, nachdem die Bewerbungsfrist bereits Ende September abgelaufen war. Im Interview bestätigte Schwingel jetzt, dass seine Bewerbung rückdatiert wurde: „Es ist richtig, dass es ein solches Papier gibt. Es war ein Entwurf, der versehentlich verteilt worden ist.“

Die als gemeinnützige GmbH organisierte Filmhochschule, die dem Land Berlin gehört, wird von einem Kuratorium kontrolliert, dem der Senatskanzleichef Björn Böhning (SPD) vorsitzt und das über die Direktion entscheidet. Am 6. März nahm es in Aussicht, Schwingel zu bestellen. Studentenvertreter boykottierten diese Entscheidung, weil sie das Verfahren als intransparent und undemokratisch wahrnamen. Der Rat der Studierenden beauftragte eine Anwaltskanzlei; sie hält das Verfahren für „rechtswidrig“. In der Zwischenzeit beschäftigt der Vorgang auch das Berliner Landgericht. Der dffb ging am 16. März eine einstweilige Verfügung zu, die dem Kuratorium untersagt, bei der Berufung des neuen Direktors rechtsverbindliche Schritte zu unternehmen. Erwirkt wurde die Verfügung von der unterlegenen Bewerberin, der international anerkannten Kamerafrau Sophie Maintigneux.

Ein Teil des Streits kreist um die Frage der Mitbestimmung der Studierenden. Historisch spielt an der dffb die Drittelparität eine große Rolle, die es Studierenden und DozentInnen erlaubt, an Entscheidungen mitzuwirken. Einer solchen Drittelparität erteilte Schwingel „in der jetzigen schwierigen Lage“ eine Absage. In einer Presseerklärung der Studierenden heißt es dazu: „Wann, wenn nicht in schwierigen Zeiten, in denen tatsächliche Richtungsentscheidungen anstehen, sollte man Demokratie praktizieren?“

Nach Schwingels Rückzug ist es wahrscheinlich, dass vor einer möglichen Neuausschreibung das Ende des Gerichtsverfahrens abgewartet wird. Eine mündliche Anhörung ist für den 10. April anberaumt. Laut Auskunft aus der Senatskanzlei soll kurzfristig eine Stellungnahme veröffentlicht werden. Bei Redaktionsschluss lag sie noch nicht vor. FRÉDÉRIC JAEGER

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