: In diesen Bundesländern gibt es Geld
Solarstromanlagen werden von Land zu Land unterschiedlich gefördert. Auszüge aus den Konditionen
Bayern
Nur für innovative Demonstrationsanlagen gibt es einen Zuschuss bis zu 30 Prozent der Anlagenkosten (in Ausnahmefällen bis 50 Prozent).Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie, Innovationsberatung, Prinzregentenstr. 28, 80538 München, Tel. (0 89) 21 62 - 27 87, www.bmwi.de/homepage/Förderdatenbank/easy.jsp
Berlin
Die „Modernisierungs- und Instandsetzungsrichtlinien“ sollen ab Jahresbeginn in überarbeiteter Form zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Wohneigentumsförderung gibt es für Bauherren oder Erwerber eines Neubaus eine Erhöhung des zinsverbilligten Förderdarlehens um bis zu 70 Prozent. Das Umweltentlastungsprogramm (UEP) sieht für besondere ökologische Investitionen von kleinen und mittelständischen Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen, gemeinnützigen Institutionen oder eingetragenen Vereinen Zuschüsse je nach Projektgestaltung von 30 bis 90 Prozent vor. Ausgeschlossen von dieser Förderung sind Privatpersonen.Investitionsbank Berlin, Bundesallee 210, 10719 Berlin, Tel. (0 30) 21 25-36 32, www.uep-berlin.de
Brandenburg
Ab Januar 2001 soll eine überarbeitete Richtlinie gelten. Der bisherige Entwurf sieht vor, dass die zuwendungsfähigen Ausgaben für Solaranlagen unabhängig von ihrer Leistung bis zu 40 Prozent bezuschusst werden. Das gilt für Gemeinden und Kommunen, da sie nicht über das 100.000-Dächer-Programm gefördert werden. Die Bemessungsobergrenze liegt bei 15.000 Mark pro kW.Investitionsbank Brandenburg, Steinstr. 104-106, 14480 Potsdam, Tel. (03 31) 6 60-15 18
Bremen
Keine Förderung. Falls der Förderbetrag für Schulen von 6.000 Mark je Anlage aus dem Programm „Sonne in der Schule“ nicht ausreicht, wird im Einzelfall entschieden.swb Enordia, Sögestr. 59, 28195 Bremen, Tel. (04 21) 3 59-24 15
Hessen
Es werden nur noch Anlagen von Betreibern gefördert, die beim 100.000-Dächer-Programm nicht antragsberechtigt sind, also in erster Linie Gemeinden und Kommunen. Sie erhalten ab 1 Kilowatt (kW) bis zu 30 Prozent der Anlagenkosten als Zuschuss, wobei die förderfähigen Ausgaben auf 15.000 Mark pro kW begrenzt sind. Maximal gibt es 20.000 Mark für eine Anlage. Das Förderprogramm soll ab Jahresmitte auf eine Festbetragsförderung von 4.000 Mark pro kW umgestellt werden.Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten, Abt. Energie, Mainzer Str. 80, 65189 Wiesbaden, Tel. (06 11) 8 15-15 03
Mecklenburg-Vorpommern
Bis voraussichtlich Ende des Jahres 2001 sollen Zuschüsse an kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler gezahlt werden. Nicht antragsberechtigt sind neben den privaten Haushalten beispielsweise Großgewerbe und -handel, Kredit- oder Versicherungsinstitute, Autohäuser oder Tankstellen.Wirtschaftsministerium, Ref. Wirtschaft und Umwelt, Joh.-Stelling-Str. 14, 19048 Schwerin, Telefon (03 85) 5 88-54 32
Niedersachsen
Es werden nur noch Pilot- und Demonstrationsvorhaben innovativer Solartechnologie natürlicher und juristischer Personen mit einem Zuschuss von bis zu 40 Prozent bedacht. Während mit anderen Landesprogrammen eine Kumulation nicht möglich ist, kann sie auf Bundesebene, sofern eine Förderhöchstgrenze von 49 Prozent nicht überschritten wird, erfolgen. Vor Antragstellung sollte man mit der jeweiligen Bezirksregierung Kontakt aufnehmen.Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr, Friedrichswall 1, 30159 Hannover, Tel. (05 11) 1 20-56 19, Infotel. (05 11) 1 20-55 00, www.bezreg-hannover.niedersachsen.de/dez203/home203.html
Nordrhein-Westfalen
Das REN-Programm wurde rückwirkend zum 1. Januar in Kraft gesetzt. Während Windenergieanlagen und solarthermische Systeme für Brauchwassererwärmung ohne Heizungsunterstützung jetzt leer ausgehen, wird die Markteinführung der Photovoltaik weiterhin durch einen Festbetrag unterstützt. Gefördert werden netzgekoppelte Solarstromanlagen bis zu einer Leistung von 50 kW (in Abstufungen ab 1,5 kW). Das Landesinstitut nimmt Anträge nur vom 1. Februar bis 30. September entgegen.Landesinstitut für Bauwesen, Ruhrallee 1-3, 44139 Dortmund, Telefon (02 31) 28 68-0, Infotelefon (02 31) 28 68-5 95, www.lb.nrw.de/fr-ren.html
Rheinland-Pfalz
Keine Förderung. Für Schulen gibt es noch 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 20.000 Mark. Dazu gehören Investitions- und Projektierungskosten.Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Postfach 3269, 55022 Mainz, Tel. (0 61 31) 16-21 15
Saarland
Es ist ein neues Förderprogramm „Zukunftsenergieprogramm plus ZEPP“ ab Anfang des Jahres 2001 geplant, das auch Zuschüsse für Photovoltaik bieten soll.ARGE Solar, Altenkesseler Str. 17, 66115 Saarbrücken, Tel. (06 81) 97 62-4 70
Thüringen
Für Photovoltaikanlagen, die im Rahmen des 100.000-Dächer-Programms nicht förderfähig sind, gibt es 7.000 Mark pro kW. Anlagen, die durch die Bundesförderung unterstützt werden, erhalten eine zusätzliche Landesförderung von 4.000 Mark pro kW. Der Höchstbetrag ist mit 100.000 Mark pro Anlage festgelegt. Für Demonstrationsvorhaben werden 40 Prozent bis zu einer Obergrenze von 300.000 Mark übernommen.Thüringer Aufbaubank, Europaplatz 5, 99091 Erfurt, Tel. (03 61) 74 47-2 29, www.th-online.de/wirtschaft/foerdermittel
Stand: Anfang Januar 2001. Auszüge aus dem Solarstrom-Magazin „Photon“, Januar 2001, Solar Verlag, Wilhelmstr. 34, 52070 Aachen, www.photon.de
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