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Militärurteile rechtskräftig

Nach bisherigen Forschungsergebnissen verhängten Wehrmachtsgerichte im Verlauf des Zweiten Weltkriegs etwa 30.000 Todesurteile gegen Deserteure und „Fahnenflüchtige“ und etwa 20.000 gegen Kriegsdienstverweigerer (Zivilisten) und Kriegsgefangene. Etwa 20.000 Todesurteile wurden vollstreckt, die ersten 519 schon im September 1940, der Großteil kurz vor Ende des Krieges im Frühjahr 1945. Etwa 100.000 Männer verschwanden in Zuchthäusern und Strafbataillonen der Wehrmacht.

Der Annahme, es habe in Militärstrafsachen so etwas wie rechtsstaatliche Verfahren gegeben, widersprach erstmalig das Bundessozialgericht in einem wegweisenden und mutigen Urteil im September 1991. Dennoch: Im Unterschied zu den SED- Waldheim-Urteilen sowie den NS-Volksgerichtsurteilen sind die Wehrmachtsurteile bis heute noch gültig. Im Sommer will Justizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Militärurteile der NS-Zeit aufheben soll. Die „Bundesvereinigung Opfer der Militärjustiz“ schätzt die Zahl der heute noch lebenden Deserteure auf etwa 200. Allerdings sei die Dunkelziffer hoch, weil sie heute noch in der Regel als „Feiglinge“, „Kameradenschweine“ angesehen würden. Zum Vergleich: Der Ring der deutschen Soldatenverbände hat 440.000 Mitglieder. aku

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