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■ Staatsanwaltschaft schützt Polizisten

Alles im Namen des Gesetzes: Gegen den Polizisten, der auf der Polizeiwache eine Frau sexuell genötigt haben soll, wird eine Geldstrafe verhängt. Die Staatsanwaltschaft läßt Milde walten und stellt sich auf die untersten Stufe des Strafmaßes. Von der untersten Stufe des Strafmaßes kann der Polizist wieder zurück auf die Karriereleiter und in den Polizeidienst klettern. Alles im Namen des Gesetzes.

Polizisten können sich ruhig an weiblichen Beschuldigten vergreifen. Schlimmstenfalls landen sie in der Schreibstufe und bezahlen ein paar Tausender für den Quicki – Sex im Dienst ist halt ein bißchen teurer als im Puff.

Schon im ersten Anlauf hat die Staatsanwaltschaft versucht, die Buchstaben des Gesetzes zugunsten des Polizisten auszulegen. Die Staatsanwaltschaft wollte zwischen dem Beamten und der Festgenommenen kein Abhängigkeitsverhältnis erkennen – von Mißbrauch könne schon allein deshalb keine Rede sein.

Offenbar ist Justicia zu blind, um zu erkennen, daß es hier um mehr geht als um einen Familienvater, der seinen Job verliert. Es geht hier um das Vertrauen der Bürger in ihren Rechtsstaat. Einer Verkäuferin, die stiehlt, droht die fristlose Kündigung. Ein Polizist, der Gefangene sexuell belästigt, bleibt warm und trocken in der Schreibstube sitzen, darf sich über seine Bezüge und die Pension freuen. Alles im Namen des Gesetzes? Kerstin Schneider

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