: Patient schlug Zahnarzt: 2.100 Geldstrafe
■ Zahnarzt will außerdem Schmerzensgeld, damit er seine schiefe Nase richten lassen kann
Wegen Körperverletzung verurteilte gestern das Amtsgericht Akbar N. (36) in einem Strafgerichtsprozeß zu 60 Tagessätzen a 35 Mark Strafe. Wie die taz berichtete (vgl. taz vom 1.10.97) hatte der Angeklagte seinem Zahnarzt im Verlaufe eines Streites um eine Zahnbehandlung das Nasenbein eingeschlagen.
Der Angeklagte machte vor Gericht geltend, der Zahnarzt hätte einen falschen Zahn behandeln wollen. Trotz mehrmaligen Hinweises hätte der Zahnarzt den Zahn behandeln wollen, für den eine kassenärztliche Kostenübernahme vorgelegen hätte, nicht aber einen akut schmerzenden Zahn, so der Angeklagte. Im Verlauf der Auseinandersetzungen kam es zu einem Gerangel, bei dem ein Faustschlag des Patienten das ärztliche Nasenbein brach.
Vor Gericht war es um die Frage gegangen, ob der Zahnarzt nicht auch zugeschlagen haben könnte. Dies behauptete Akbar N. und wies mit ärztlichem Attest seinerseits ein blaues Auge nach.
Nach mehreren Verhandlungstagen folgte nun Amtsrichter Wacker den Ausführungen des Zahnarztes. Seine Aussagen wurden unterstützt von seiner Sprechstundenhilfe, die nur den Schlag des Angeklagten gesehen hatte.
Eine Wende zugunsten des Angeklagten schien der Prozeß zu nehmen, nachdem dem Zahnarzt mehrere rechtsgültige Verurteilungen wegen Nötigung und Beleidigung vorgehalten wurden. Damit wollte der Verteidiger des Angeklagten die Position des Arztes als besonnenen und geduldigen Mann erschüttern und ihm eine Mitschuld an der Eskalation im Streit um die richtige Zahnbehandlung unterstellen.
Der Zahnarzt erhebt Schadenersatzansprüche von mehreren Tausend Mark, da er sich seine nicht mehr gerade Nase chirurgisch richten lassen möchte. schuh
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