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Schwarzbau ohne Folgen

■ Treptows Bürgermeister lehnt Disziplinarverfahren gegen Baustadtrat Schmitz ab, der trotz mehrfachen Baustopps der Umweltverwaltung eine Straße im Wasserschutzgebiet bauen ließ

Die Mißachtung eines Bauverbots der Senatsumweltverwaltung durch den Treptower SPD-Baustadtrat Dieter Schmitz wird keine Konsequenzen haben: Er werde kein Disziplinarverfahren gegen den Baustadtrat eröffnen, erklärte jetzt dessen Parteifreund und Bezirksbürgermeister, Michael Brückner.

Schmitz habe nach den Ermittlungen des Bezirksamts „keine Verfehlungen“ begangen, als er gegen den Willen der Umweltverwaltung einer Privatfirma grünes Licht für den Ausbau der Südostallee gab, sagte der Treptower Rathauschef Brückner. Nach Ansicht der Senatsverwaltung für Umwelt hat Schmitz aber sehr wohl gegen die Auflage verstoßen.

Anlaß für die Auseinandersetzung zwischen Treptow auf der einen und Senat und Abgeordnetenhaus auf der anderen Seite war der Ausbau der Südostallee. Da sie nach Angaben der Umweltverwaltung direkt am Wasserschutzgebiet des Wasserwerks Johannisthal liegt, wurde die geplante vierspurige Verbreiterung der Durchfahrtstraße nicht genehmigt und ein provisorischer Baustopp verhängt.

„Im Frühjahr 1997 wurde der Antrag Treptows auf Befreiung vom Bauverbot endgültig abgelehnt“, sagt Umwelt-Staatssekretär Wolfgang Bergfelder. Das jedoch muß Schmitz irgendwie falsch verstanden haben – er ließ Bäume und Büsche für den Neubau roden und gab im Juli einer Privatfirma den Auftrag, die Straße zu bauen.

Als die Umweltverwaltung von den geschaffenen Tatsachen erfuhr, verhängte sie zum zweitenmal einen Baustopp.

„Der Baustopp wurde aufgehoben“, meint Bürgermeister Brückner zur Entlastung seines Stadtrats – allerdings ohne zu erwähnen, daß damit ein rechtskräftiges Bauverbot bestand. Schmitz selbst hatte seine Entscheidung mit der „Einhaltung gültiger Gesetze“ begründet.

Zwar habe er „formal ohne die Genehmigung des Senats Tatsachen geschaffen“, doch als Baustadtrat nur die „demokratisch entstandenen Beschlüsse“ der BVV umgesetzt. Ein potentielles Zwangsgeld der Umweltverwaltung gegen die Baufirma solle „unter Einschaltung des Rechtswegs vom Bezirksamt übernommen werden“, schrieb Schmitz an die Firma.

Eine weitere Handhabe gegen den rebellischen Straßenbauer hat die Hauptverwaltung nicht. Klagen des Senats gegen Bezirke sind nicht möglich, da sie rechtlich nicht selbständig sind. Staatssekretär Wolfgang Bergfelder von der Umweltverwaltung setzt auf Verhandlungen, weist aber auch darauf hin: „Das kann passieren, wenn man Aufgaben in die Bezirke delegiert, ohne den Hauptverwaltungen Sanktionsmöglichkeiten zu geben.“ Bernhard Pötter

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