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Berufung gegen „Scantrader-Urteil“

Der Prozeß um den Untergang des Hamburger Zementfrachters Scantrader und den Tod von zwölf Seeleuten geht in eine neue Runde. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Amtsgerichtsurteil Berufung eingelegt. Das bestätigte ein Behördensprecher gestern. Den Freispruch für zwei der drei Angeklagten könne die Staatsanwaltschaft nicht akzeptieren.

In dem Prozeß war ein 67jähriger Reeder aus Lübeck zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht hatte ihm Mitschuld am Untergang des Frachters gegeben. Seinen Sohn und Mitarbeiter sowie den Geschäftsführer der Reederei sprach das Gericht hingegen frei. Ihnen habe keine Mitschuld nachgewiesen werden können. Die Staatsanwaltschaft hatte für jeden der Angeklagten zweieinhalb Jahre Gefängnis gefordert.

Die Gewerkschaft ÖTV begrüßte die Berufung. Auch der Sohn und der Geschäftsführer seien als Reeder dafür verantwortlich, daß hochqualifizierte Kapitäne durch eine unfähige Schiffsführung ersetzt worden seien und eine unqualifizierte, völlig unterbezahlte Crew auf dem Schiff fuhr. Materiell hätten auch sie profitiert. Angesichts des Todes von zwölf Menschen hätte ein anderes Strafmaß „eher den Erwartungen entsprochen“. ee

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