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Der Schein trügt

■ Berufungsinstanz bestätigt Urteil: Freie Versicherungsagenten sind Arbeitnehmer

Nürnberg (AP) – Freiberufliche Versicherungsvertreter sind keine selbständigen Unternehmer, sondern Arbeitnehmer. Zu diesem richtungsweisenden Urteil kam die Berufungskammer des Landesarbeitsgerichts Nürnberg gestern. Dabei handelt es sich jedoch um kein Grundsatzurteil. Revision am Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen. Eine Bestätigung des Urteils könnte für Millionen sogenannter Scheinselbständiger in Deutschland Bedeutung haben.

Das Nürnberger Arbeitsgericht kam zu der Auffassung, daß zwei Vertreter der Hamburg-Mannheimer Versicherung als Arbeitnehmer eingestuft werden müßten, die als vermeintlich selbständige Vermittler für dieses Unternehmen arbeiten. Damit hätten sie auch ein Recht darauf, daß der Arbeitgeber Sozialabgaben sowie Urlaubs- und Krankengeld für sie zahlt. Das Gericht bestätigte mit seiner Entscheidung ein im Juli 1996 in erster Instanz verkündetes Urteil. (Az.: Landesarbeitsgericht Nürnberg 4 Sa 860/96 und 4 Sa 670/97)

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