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Rechtlich am Ende

■ Klage gegen Einbau von Brennstäben im AKW Krümmel endgültig gescheitert

Die Klage der niedersächsischen BUND-Vorsitzende Renate Backhaus gegen das AKW Krümmel ist gestern vor dem Bundesverwaltungsgericht in Berlin endgültig gescheitert. Das Gericht ließ eine Revision gegen ein früheres Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig nicht zu. Es bestätigte damit das Urteil des OVG, wonach das Land Schleswig-Holstein vor sieben Jahren zu Recht den Einbau neuer Brennstäbe genehmigt hat.

Backhaus befürchtete eine radioaktive Verseuchung durch eine 1991 erfolgte Ausrüstung des Kraftwerks mit einem neuen Brennelementetyp. Zudem sieht sie einen Zusammenhang zwischen dem AKW und den in der Elbmarsch aufgetretenen Leukämiefällen. Der sei aber „praktisch ausgeschlossen“, wiesen die Schleswiger Richter ihre Klage zurück.

„Rechtlich bin ich damit am Ende“, sagte Backhaus. Sie forderte die PolitikerInnen auf, gegen den Reaktor vorzugehen. „Auch mit der Entscheidung des Bundesgerichts ist noch lange kein Beweis erbracht, daß es keinen Zusammenhang zwischen dem AKW und den Leukämiefällen gibt.“Dies sei ein Streit in der Wissenschaft, den kein Gericht klären könne. Zudem habe das OVG die Gutachter der Atomkritiker nicht angehört.

Das OVG hatte Backhaus' Klage bereits 1994 abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht ließ auf eine Beschwerde hin die Revision zu, hob das Urteil der Vorinstanz auf und ordnete Neuverhandlung an. Das OVG wies die Klage vom Oktober erneut zurück und ließ eine Revision nicht zu. Das hat das Bundesgericht nun bestätigt. fis

Siehe auch Bericht Seite 8

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