Rechtslage (siehe nebenstehenden Artikel): Die Hürden sind hoch
■ Homosexuelle und Aufenthaltsrecht
Zwei Gerichtsurteile gelten zur Zeit als maßgeblich, wenn es um eine Aufenthaltserlaubnis für ausländische homosexuelle PartnerInnen geht. So hat das Bundesverwaltungsgericht im Februar 1996 erklärt, daß ein Familiennachzug für gleichgeschlechtliche PartnerInnen zwar nicht gewährt werden könne; doch sei nach dem Ausländergesetz eine Ermessensentscheidung möglich, da das Grundgesetz auch die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft schütze (BVerwg 1C 41.93-InfAuslR 1996, 294).
In einer Einzelfallentscheidung vom 7. August 1996 hat das Oberverwaltungsgericht in Münster inzwischen den Aufenthaltsanspruch eines ausländischen schwulen Lebenspartners bejaht (17A 1093/95). Auch die Bremer Innenbehörde geht zur Zeit davon aus, daß die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft in den Schutzbereich des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention fällt. Dies sei bei der Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen im Rahmen der ausländerrechtlichen Entscheidung zu berücksichtigen, heißt es. Eine positive Ermessensentscheidung sei möglich, wenn keine allgemeinen Versagensgründe gegen einen Aufenthalt vorliegen (z.B. frühere Straffälligkeit, Anm. d. Red.) ; eine Verpflichtungserklärung vorliegt (zum Unterhalt, Anm. d.Red.); eine durch notariellen Partnerschaftsvertrag dokumentierte, verfestigte Lebensgemeinschaft besteht; eine gemeinsame Wohnung durch eine Meldebescheinigung nachgewiesen wird.
taz
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen