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Presse will mehr Schutz vor Behördenneugier

Bonn (dpa/taz) – Journalisten- und Zeitungsverlegerverbände wollen, daß das Zeugnisverweigerungsrecht für Medienmitarbeiter und das Redaktionsgeheimnis ausgeweitet wird. Aufgrund des Zeugnisverweigerungsrecht müssen Journalisten bisher vor Gericht ihre Informanten nicht preisgeben. Der Bund Deutscher Zeitungsverleger verlangte diese Woche bei einer Anhörung vor dem Rechtsausschuß des Bundestags, das Recht müsse auch für selbst recherchiertes Material gelten und auf die neuen Informations- und Kommunikationsdienste ausgedehnt werden. Der Deutsche Journalistenverband betonte, zahlreiche Übergriffe der Justizbehörden auf Redaktionen und einzelne Journalisten sprächen für eine Erweiterung. Auch Vertreter von ARD und ZDF sagten, daß Presse- und Rundfunkfreiheit mit der Rechtspflege oft nicht angemessen abgewogen würden. Eine Klarstellung sei zwingend geboten. Dagegen sahen Strafverfolgungsbehörden und Richter keinen Grund, das bisherige Recht zu ändern. Im Rechtsausschuß steht die Beratung von mehreren Gesetzentwürfen an, u.a. des Bundesrats und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie zielen darauf ab, das Verweigerungsrecht auf selbst recherchiertes Material wie Dokumente auszudehnen, damit es nicht beschlagnahmt werden kann.

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