Mit der Sanierung auf Du und Du: Keiner will zahlen
■ Skepsis über Wert des Waigel-Briefes
„Die Bemühungen um die Fortsetzung der Sanierung sind gerade einen Millimeter vorangekommen, mehr nicht“, erklärte der SPD-Bundestagsabgeordnete Volker Kröning, der in Bonn im Finanzausschuß sitzt, zu dem Beschluß des Bundeskabinetts (vgl. taz 9.7.). Der Brief Waigels habe keinerlei rechtliche Verbindlichkeit und mache nur deutlich, „daß die Bonner CDU Herrn Perschau nicht fallen gelassen hat“. Perschau hätte zurücktreten müssen, wenn er nicht wenigstens dies erreicht hätte, betonte Kröning. Der Bund hätte beizeiten die gesetzlich verbindliche Regelung der Fortsetzung der Sanierungshilfe in die Wege leiten müssen und die Ländern einbeziehen müssen; beides sei nicht passiert.
Die Zusage des Bundeskabinetts, die Sanierung fortzusetzen, steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt, daß die Länder sich zur Hälfte daran beteiligen. Dies war schon im März der Stand der Verhandlungen und wurde von den CDU- wie den SPD-Ländern geschlossen abgelehnt.
Nach der Bundestagswahl könnte es neue Konstellationen geben, wenn der saarländische Ministerpräsident Oskar Lafontaine in der Bundespolitik eine neue Rolle spielt, hofft man insgeheim im Bremer Rathaus. Aber auch die SPD-regierten Länder lassen bisher kein Entgegenkommen erkennen. Es sei eine „nette Idee“ Waigels, die Länder hier zur Kasse zu bitten, erklärte die Sprecherin des Hessischen Finanzministeriums. Strikt dagegen ist auch Schröders Finanzministerium in Hannover. Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen verweist darauf, daß 1993 der Bund die volle Finanzierung der Sanierungsgelder übernommen habe, die Länder hätten im Gegenzug auf Umsatzsteuerpunkte verzichtet. Eine Veranlasssung, sich zusätzlich direkt an der Sanierungshilfe zu beteiligen, gebe es daher nicht.
Im Saarland wird der Bonner Kabinettsbeschluß eher kühl aufgenommen. Finanzministerin Christiane Krajewski kritisierte in einer Erklärung die Verknüpfung der Sanierungszusage mit der komplizierten und langwierigen Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehung. Im Saarland wird Waigels Zusage nicht als „Einnahme“-Erwartung in den Haushalt hineingeschrieben, solange sie nicht rechtsverbindlich als Ausgabe in Bonn fixiert ist, erklärte das Finanzministerium. K.W.
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