Fünfzigtausend Leser garantiert

Justizbehörde gibt kostenlose Broschüre zum neuen Insolvenzrecht heraus  ■ Von Elke Spanner

Die Zahl der LeserInnen dürfte schon feststehen, kaum daß die Broschüre auf den Markt gekommen ist: rund 50.000. So viele Haushalte in Hamburg gelten als überschuldet. Wie sie sich von ihrer Last befreien können, beschreibt eine Broschüre zum persönlichen „Konkursverfahren“, die Justizsenatorin Lora Maria Peschel-Gutzeit (SPD) gestern vorstellte.

Die Broschüre ist kostenlos erhältlich. Sie liegt bei den Gerichten, der „Öffentlichen Rechtsauskunft“, den Schuldnerberatungsstellen und der Verbraucher-Zentrale Hamburg aus. Beschrieben wird darin der Gang des Insolvenzverfahrens, das seit Anfang des Jahres auch für Privatleute möglich ist.

Rund 4000 Schuldner werden allein in diesem Jahr ein solches Verfahren anstrengen, schätzt Peschel-Gutzeit. Die Justizbehörde ist darauf eingestellt: In der Weidestraße in Barmbek öffnete ein neues „Insolvenzgericht“ seine Pforten. Dafür hat die Behörde 50 Stellen neu geschaffen, wofür im Haushalt des laufenden Jahres 4,2 Millionen Mark veranschlagt sind. Hinzu kommen rund sieben Millionen Mark für Sachmittel wie Miete, Bürobedarf und technische Ausstattung. Damit liege Hamburg „im Bundesdurchschnitt ganz vorne“, lobte Peschel-Gutzeit.

Seit Anfang Januar ist die neue Insolvenzordnung in Kraft, die Privatleute und Kleinunternehmer, wie etwa Kurierfahrer oder Besitzer von Imbißbuden, von ihrer Schuldenlast befreit. Nicht erst, wenn sie völlig überschuldet sind, sondern schon wenn die Zahlungsunfähigkeit droht, können sie ein Insolvenzverfahren einleiten. Nach einer siebenjährigen „Wohlverhaltensphase“erläßt das Gericht ihnen den Rest ihrer Schuld – egal, wie hoch sie noch ist. Bis dahin müssen die Schuldner allerdings ein festgelegtes Verfahren durchlaufen. Zunächst müssen sie zum Erstgespräch in eine Beratungsstelle. Dort wird ein Konzept erarbeitet, mit dem der Schuldner in Verhandlungen mit all jenen tritt, die noch Geld von ihm bekommen.

Stimmen alle Gläubiger dem sogenannten Schuldenregulierungsplan zu, ist das Verfahren damit schon beendet. Widerspricht jemand dem Plan, landet die Sache vor Gericht. Das verpflichtet den Schuldner, über sieben Jahre genau vorgeschriebene Zahlungen zu leisten. Hält er sich eisern daran, steht er anschließend ohne Geldsorgen da.

Peschel-Gutzeit warnte gestern nachdrücklich davor, private Firmen gegen Honorar mit der Aufstellung des „Schuldenregulierungsplanes“ zu beauftragen. Die Justizbehörde habe extra Schuldnerberatungsstellen eingerichtet, die bei den Bezirksämtern angesiedelt sind. Auch andere Träger hätten mittlerweile eine entsprechende Lizenz bekommen: Die Verbraucher-Zentrale Hamburg, das Diakonische Werk sowie der „Hilfsverein der Versicherungs- und Kreditgeschädigten“.