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Grams' Tod bleibt ungeklärt

■ Eltern des RAF-Mitglieds verzichten auf Revision. Fall Bad Kleinen abgeschlossen

Berlin (taz) – Die Eltern des in Bad Kleinen getöteten Wolfgang Grams verzichten auf eine Revision im Zivilrechtsstreit um die Todesumstände ihres Sohnes. Das teilten gestern die Anwälte der Familie des früheren RAF-Mitglieds mit. Damit wird ein Urteil vom September 1998 rechtskräftig, in dem das Landgericht Bonn eine Zivilklage zurückgewiesen hatte, mit der Grams' Eltern den Staat zur Erstattung der Beerdigungskosten verpflichten wollten.

Für Aufsehen hatte seinerzeit die Begründung des Richterspruchs gesorgt: Die Richter widersprachen darin deutlich den Ergebnissen des Abschlußberichts der Bundesregierung. Der ging von einem nachgewiesenen Selbstmord Grams' aus und lastete ihm auch den Tod des beim Antiterroreinsatz im Juni 1993 erschossenen GSG-9-Beamten Michael Newrzella an. Als Ergebnis der Beweisaufnahme stellte das Landgericht dagegen fest, daß bei Grams „weder Selbsttäterschaft bewiesen noch Fremdtäterschaft ausgeschlossen werden“ könne. Fehler des Bundeskriminalamts bei der Spurensicherung hätten einen Zustand der „Beweislosigkeit“ herbeigeführt, beklagte der Vorsitzende Richter.

Da Grams' Eltern nach dem Zivilprozeßrecht die Tötung ihres Sohnes hätten nachweisen müssen, entschied das Gericht gegen die Erstattungspflicht des Staates. Mit der Rechtskraft des Urteils sind alle in der Bundesrepublik anhängigen Verfahren im Zusammenhang mit dem Bad-Kleinen-Desaster abgeschlossen. Dem Straßburger Menschenrechtsgerichtshof liegt seit 1996 eine Menschenrechtsbeschwerde der Eltern von Grams vor. Gerd Rosenkranz

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