Eid wieder vor Gericht

■ Lübecker Brandanschlag: Neuer Prozeß findet ab September in Kiel statt

Ab September steht Safwan Eid wieder vor Gericht. Dann soll erneut der Prozeß um den Brandanschlag auf die Flüchtlingsunterkunft in der Lübecker Hafenstraße eröffnet werden. Den Termin nannte gestern ein Sprecher des Kieler Landgerichts, vor dem gegen Eid verhandelt werden soll.

Bei dem Feuer am 18. Januar 1996 starben zehn Menschen, 38 wurden zum Teil schwer verletzt. Das Lübecker Landgericht hatte den ehemaligen Hausbewohner Eid vom Vorwurf der schweren Brandstiftug und Körperverletzung freigesprochen. Selbst die Staatsanwaltschaft hatte schlußendlich „aus Mangel an Beweisen“ auf Freispruch plädiert.

Im vergangenen Juli dann hob der Bundesgerichtshof (BGH) den Freispruch überraschend wieder auf. Er verwies den Fall zur Neuverhandlung nach Kiel. Begründung: Die Lübecker RichterInnen hatten heimliche Tonbandaufzeichnungen von Gesprächen zwischen Eid und seinen Angehörigen im Gefängnis nicht als Beweismittel zugelassen.

Das Kieler Landgericht hat sich nach den Worten eines Sprechers für die Neuauflage des Verfahrens auf einen erheblichen Medienandrang eingestellt. Keine Prognosen könne man aber über die Dauer des Verfahrens abgeben.

Die Verteidigerin von Eid, die Hamburger Anwältin Gabriele Heinecke, wird den neuen Hafenstraßen-Prozeß möglicherweise unter erschwerten Bedingungen führen müssen. Der Brandgutachter Ernst Achilles, der zur Entlastung Eids beigetragen hatte, ist inzwischen verstorben.

Mehrfach hatten vier junge Männer aus Grevesmühlen gestanden, das Feuer in der Hafenstraße gelegt zu haben. Angeklagt hat die Staatsanwaltschaft sie jedoch nie. ee