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■ Wenn Konsens, dann nicht mit öffentlich-rechtlichem Vertrag

Sollte es zwischen Regierung und Wirtschaft tatsächlich zu einem Konsens kommen, wie sollte er dann festgehalten werden? Das Ministerium des Grünen Jürgen Trittin hat erhebliche rechtliche Zweifel, ob ein öffentlich-rechtlicher Vertrag für den Ausstieg förderlich wäre. Einen solchen „Entwurf zur Verständigung“ hatte Bundeswirtschaftsminister Müller (parteilos) vorgeschlagen. Er will darin die Restlaufzeit der AKW für beide Seiten verbindlich regeln und eine Schiedsstelle für Konflikte einrichten. Trittin hält jedoch ein Ausstiegsgesetz für sinnvoller.

Begründung: Ein Vertrag sei angesichts der großen Zahl notwendiger Vertragspartner „unpraktikabel“. Unterschreiben müssten nämlich alle Holdings der Atomindustrie und auch alle ihre Tochterfirmen. Ebenso müsste man alle Bundesländer – auch die CDU-regierten – ins Boot holen. Bund und Länder könnten außerdem, fürchtet das Umweltministerium weiter, den Vertrag kaum durchsetzen. Hielte sich ein Konzern nicht an die vereinbarte Restlaufzeit seines AKW, bliebe dem Staat nichts übrig, als die Verwaltungsgerichte anzurufen – mit ungewissem Ausgang.

Besser als ein Vertrag wäre deshalb ein Gesetz. Denn die Gesetzgebungskompetenz des Bundestages stehe in seiner rechtlichen Bindungswirkung viel höher.

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