Letzte Mahnung an: Deutsche Shell AG: Jetzt aber Shell!
Sogar ausländische Firmen wie Ford und Opel, die unter den Nazis zwangsverwaltet wurden, haben sich inzwischen bereit erklärt, dem Entschädigungsfonds beizutreten. Nicht aber die Deutsche Shell AG.
Mit der „Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens“ vom Januar 1940 stellten die Nazis die deutsche Tochter der niederländisch-britischen Royal Dutch, „Benzinwerke Rhenania GmbH“, unter Zwangsverwaltung. Nach den Bombenangriffen auf Hamburg waren 1944 rund 1.500 weibliche Gefangene des KZ Neuengamme im Einsatz – auch für die Rhenania. Im September 1944 wurden sie von 2.000 männlichen Häftlingen abgelöst.
Die Royal Dutch/Shell-Gruppe, die ihre Tochter 1947 in „Deutsche Shell AG“ umwandelte, erklärt: „Shell konnte die Beschäftigung von Zwangsarbeitern nicht nur nicht verhindern, sondern war direkt Betroffene des Unrechtsregimes.“
Shell ist bereit, seinen Beitrag zu leisten, „sollte die Entschädigungsfrage als eine Aufgabe der heutigen deutschen Wirtschaft insgesamt angesehen werden“, so Sprecher Rainer Winzenried. Doch mit anderen Firmen, die Zwangsarbeiter ohne Skrupel ausgenutzt haben, will sich der Konzern nicht in einen Topf werfen lassen. Der amerikanische Opferanwalt Michael Hausfeld hatte auch die Royal Dutch/Shell aufgefordert zu zahlen.
Im Unternehmensbericht von 1997 schreibt Shell, dass „sich ethische Grundsätze und Gewinnstreben nicht ausschließen müssen“. Das hört man gern.
Nicole Maschler
Die Serie wird fortgesetzt
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