Paparazzi: Karlsruhe schützt Pressefreiheit und Promi-Kinder: Caroline abgeblitzt
Der Konflikt zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht hat erneut das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Und wie fast immer in der Vergangenheit hat Karlsruhe die Pressefreiheit geschützt. Die Klage von Prinzessin Caroline und ihrem Prominentenanwalt Matthias Prinz hat das Gericht nicht nur klug, sondern auch zukunftweisend in wichtigen Punkten zurückgewiesen.
Prinz versucht seit Jahren durchzusetzen, dass seine Klienten frei darüber entscheiden können, wann sie Fotos an die Presse verkaufen und wann sie – oft ähnliche oder sogar die gleichen – Fotos verbieten lassen. Dem hat Karlsruhe jetzt einen Riegel vorgeschoben: Der Schutz der Privatsphäre sei nicht dazu da, die Kommerzialisierung der eigenen Person zu ermöglichen. Ein Warnsignal an jeden Prominenten, der „Exklusivverträge über die Berichterstattung aus seiner Privatsphäre abschließt“. Das monegassische Herrscherhaus lebt schließlich davon, sich im Interesse von Tourismuseinnahmen und Privatschatulle selbst zu vermarkten. Schon die ersten Babyfotos von Caroline versteigerte (!) ihr Vater Rainier seinerzeit an die Presse, für sieben Millionen Franc.
Anwalt Prinz wollte durchsetzen, dass Prominente künftig nur noch in ihren öffentlichen Funktionen gezeigt werden dürfen. Karlsruhe hat entschieden: Caroline darf auch beim Reiten und Radfahren gezeigt werden. Prinz wollte dagegen den Bereich öffentlichen Interesses sehr eng definiert wissen. Das Verfassungsgericht hat aber klargestellt: Was die Öffentlichkeit interessiert, stellt sich erst im Meinungsbildungsprozess heraus, und deshalb muss die Presse selber „nach publizistischen Kriterien entscheiden“. Unterhaltende Beiträge ausdrücklich nicht ausgenommen. Eine Unterscheidung zwischen guter (informierender) und schlechter (unterhaltender) Presse, das macht das Urteil deutlich, würde der Pressefreiheit insgesamt schaden.
Aber auch für die Persönlichkeitsrechte fällt in diesem Urteil etwas Sinnvolles ab. Nachdem in Großbritannien eine lange Diskussion um Paparazzifotos von Dianas Söhnen nach ihrem Tod stattgefunden hat, setzt Karlsruhe hier ein Signal: Kinder von Prominenten genießen besonderen Schutz, dürfen also nicht einfach als „relative Personen der Zeitgeschichte“ mit fotografiert werden.
Dennoch: Carolines Versuch, die Darstellung der eigenen Privatsphäre den einen zu verkaufen und den anderen zu verbieten, ist in Karlsruhe gescheitert.
Michael Rediske
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