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Zwei-Klassen-Trinken

■ Parlamentarische Anfrage zum Vollbier-Streit im Volksparkstadion eingereicht

Der Vollbierstreit im Hamburger Volksparkstadion beschäftigt jetzt auch die Bürgerschaft. Wie das mit dem Alkohol in anderen Bundesliga-Stadien gehandhabt werde, möchte der sportpolitische Sprecher der GAL-Fraktion, Hans-Peter de Lorent, in einer Anfrage von Innen- und Sportsenator Hartmuth Wrocklage (SPD) wissen. Dieser hatte das Ausschankverbot für Bier mit einem Alkoholgehalt von mehr als drei Prozent rechtzeitig zum Start der Rückrunde gestern abend gegen Bayern München bekräftigt. Das Spitzenspiel der Bundesliga begann erst nach Redaktionsschluss.

Da das Verbot von Vollbier nur für normale Fans, nicht aber im VIP-Bereich gelte, möchte de Lorent zudem wissen, wie „ein Zwei-Klassen-Trinkrecht“ zu rechtfertigen sei und „welche Wirkungen der unkontrollierte und unbegrenzte Konsum von Alkoholika im VIP- und Logen-Bereich auf die dortigen Besucher“ habe.

Auch die unbefriedigende bauliche Situation bezüglich der Toiletten im neuen Stadion treibt de Lorent um. Wie der Senat die Anstrengungen des HSV beurteile, so fragt er, „die Entsorgungssituation für konsumierte Getränke zu verbessern“, und ob „Erkenntnisse“ darüber vorlägen, dass „Vollbier und Lightbier diesbezüglich unterschiedliche Wirkungen“ hätten.

Eigentlich nicht, weiß smv

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