: WestLB half Stolpe im Wahlkampf
Nordrhein-Westfalen stellte Manfred Stolpe personelle Hilfe. Die Landesbank WestLB agierte diesmal nicht als Fluggesellschaft, sondern als Zeitarbeitsfirma ■ Von Pascal Beucker
Düsseldorf (taz) – Die nordrhein-westfälische SPD-Landesregierung hat Manfred Stolpe bei seinem Wahlkampf 1990 um das Ministerpräsidentenamt in Brandenburg aktiv unterstützt. Das musste der Chef der NRW-Staatskanzlei, Georg Wilhelm Adamowitsch, am Freitag vor dem Hauptausschuss des Düsseldorfer Landtags einräumen.
Dem damaligen SPD-Kandidaten sei über das von der WestLB eingerichtete NRW-Verbindungsbüro in Ostberlin eine persönliche Referentin für die letzten sechs Wahlkampfwochen zur Seite gestellt worden. Dieser aus dem NRW-Landeshaushalt bezahlte Einsatz kostete 13.000 Mark. Zudem stellte die NRW-Regierung Stolpe Ansprechpartner in allen Fachministerien zur Beratung zur Verfügung.
Nach Ansicht von Adamowitsch waren diese Hilfen „legitim“. „Es ging auch um Chancengleichheit“, begründete der Staatssekretär. Schließlich habe der CDU-Gegenkandidat und damalige DDR-Innenminister Peter Michael Diestel auf einen umfangreichen Staats- und Parteiapparat zurückgreifen können. „Herrn Stolpe stand nichts Vergleichbares zur Verfügung“, so Adamowitsch. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Laurenz Meyer spricht hingegen von „verbotener Parteienfinanzierung durch die Staatskasse“. Er kündigte an, den Auftrag für den Untersuchungsausschuss „Flugaffäre“ zu erweitern. Den Vorwurf der verdeckten Wahlkampfhilfe für die SPD durch die WestLB oder die Landesregierung wies SPD-Fraktionschef Manfred Dammeyer als falsch zurück. Seinen CDU-Kollegen Meyer bezeichnete Dammeyer als einen „politischen Brandstifter, der jedes Maß verloren hat und moralische Ansprüche mit Füßen tritt“.
Die SPD lehnt eine Erweiterung des Flugaffären-Untersuchungsauftrages ab. Die Grünen wollen am Dienstag darüber befinden. Sie können sich auch die Berufung eines „unabhängigen Sonderermittlers“ vorstellen, sagte Fraktionssprecher Roland Appel.
Erneuten Ärger könnte der Landesregierung die Flugleidenschaft Johannes Raus bescheren. Aus der Antwort des NRW-Innenministeriums von dieser Woche auf eine kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Peter Bensmann ergibt sich, dass Rau auch nach seinem Ausscheiden als Ministerpräsident mindestens dreimal Polizeihubschrauber des Landes benutzt hat. Der heutige Bundespräsident flog von 95 bis 98 insgesamt 223mal mit den Polizeihubschraubern. Er ließ sich regelmäßig von seinem Wohnort Wuppertal abholen. Neun Flüge hatten als Start- oder Zielort seine Ferieninsel Spiekeroog. Dabei habe es sich laut Innenministerium um Flüge gehandelt, „die wegen Urlaubsunterbrechung aus dienstlichen Gründen notwendig waren“.
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