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Schatz im Todesfall

Erben kann man nur, was da ist. Aber was machen Erben, die Anhaltspunkte haben, dass weitere Konten existieren?

Wer Erbe ist und ahnt, dass der Verstorbene neben den schon bekannten weitere Konten, Schließfächer oder Wertpapierdepots hat, kann sich an den Bundesverband deutscher Banken wenden. Der unterstützt die Suche nach unauffindbaren Schätzen, indem er bei seinen Mitgliedern, also privaten Banken, am Wohnort des Verstorbenen nachfragt. Für Sparkassen, Landesbanken, Volks- und Raiffeisenbanken ist das nicht möglich. Bei entsprechenden Hinweisen kann die Suche auf bis zu drei Bundesländer ausgedehnt werden. Die Erben müssen sich legitimieren – es genügt eine Kopie des Erbscheins – und ihr Ersuchen schriftlich vortragen. Verläuft die Suche erfolgreich, melden sich die betreffenden Banken dann bei den Erben. Der Service ist in der Regel kostenlos. Für Berlin und die neuen Bundesländer verlangt der ostdeutsche Bankenverband allerdings pauschal eine Auslagenerstattung in Höhe von 32,20 Mark für jede Anfrage. TAZ

Bundesverband deutscher Banken, Burgstraße 28, 10178 Berlin

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