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Spesen nicht gewesen

Bei Neuemissionen gewinnt bislang eine immer: die Hausbank. Zeichner sollen Provisionen zurückfordern, meint die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Wenn ein Unternehmen an die Börse geht, wollen immer zwei gewinnen: die Aktiengesellschaft durch den Verkauf von Wertpapieren, der Aktionär durch deren Kauf in der Hoffnung, dass die Aktie ihm von gestern auf heute einen satten Kurssprung und damit Gewinn ermöglicht. Aber eine gewinnt immer: die Bank, bei der die Aktien gezeichnet werden.

Denn unabhängig davon, ob dem Neuaktionär tatsächlich ein Wertpapier gutgeschrieben oder er bei dessen Ausgabe mangels Masse nicht berücksichtigt wird, kassieren viele Kreditinstitute Provisionen; sehr zum Frust des Kunden, wenn er bei einer Überzeichnung statt des erhofften Gewinns nur eine Rechnung erhält.

Diesem Geschäftsgebaren möchte nun die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen per gerichtlichem Musterverfahren einen Riegel vorschieben. Nach Auffassung der Verbraucherschützer nämlich „darf ein Geldinstitut keine Gebühren verlangen, wenn kein Aktienkauf möglich war“.

Erteile ein Kunde einem Kreditinstitut den Auftrag zum Aktienkauf, so die Verbraucherzentrale NRW, handele es sich dabei um ein so genanntes Kommissionsgeschäft. Nehme die Bank den Auftrag an, sei sie verpflichtet, ihn sorgfältig auszuführen. Zum Erfolg sei sie aber nicht verpflichtet. Ebenso wenig allerdings könne sie bei Erfolglosigkeit auf einer Vergütung bestehen, heißt es bei der Verbraucherzentrale. Denn das Handelsgesetzbuch lege fest, dass „ein Geldinstitut erst nach erfolgreichem An- oder Verkauf die Provision tatsächlich verdient“ habe, so die Düsseldorfer. Das Erheben von Gebühren für die Zeichnung oder Löschung eines Auftrages bei erfolglosen Bemühungen der Bank oder Sparkasse verstoße demnach „grundsätzlich gegen die gesetzlichen Bestimmungen“.

Der Rat der Verbraucherzentrale: „Zeichnungsgebühren für nicht durchgeführte Geschäfte sollten nicht akzeptiert werden.“ Bis zur Klärung der zu Grunde liegenden Rechtsauffassung solle man alle Unterlagen aufheben, „um später die Höhe möglicher Forderungen nachweisen zu können“.

Wer bereits gezahlte Beträge zurückfordern will, findet dazu einen Musterbrief an die Banken unter der Fax-Abruf-Nummer 0 19 05 - 1 00 10 10 14 (eine Seite, 1,21 Mark pro Minute). ALO

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf, Telefon (02 11) 38 09-0, Fax -2 16

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