: rechte indigener Völker
Die BRD hält sich raus
Die Forderung der Indigena-Bewegungen nach einem eigenen Territorium ist in Ländern wie Ecuador und Guatemala sogar formales Recht. Beide Länder haben die Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ratifiziert, in der es um die Rechte indigener Völker geht. Unter anderem werden das Recht auf Land, auf eigene Kultur und Sprache, auf ein eigenes Rechtssystem und auf eigene Entscheidungen über die zukünftige Entwicklung festgeschrieben.
In Deutschland stehen diese Rechte nicht einmal auf dem Papier. Die Regierung Kohl lehnte die Ratifizierung mit dem Argument ab, in Deutschland gebe es keine indigenen Völker.
Die rot-grüne Koalition erwägt seit über einem Jahr, die Übereinkunft doch ratifizieren zu lassen, da sie mittelbare Auswirkungen auf die Außenpolitik haben könne. Nach dem Protokoll einer Ressortsitzung im Außenministerium am 20. Juli vergangenen Jahres äußerten Wirtschafts- und Verteidigungsministerium Bedenken gegen eine Ratifizierung. Das Wirtschaftsministerium befürchtet auf Grund der Konvention 169 bei Hermes-Bürgschaften „weitere Prüfungen und Untersuchungen auch zugunsten indigener Völker“, und die „würden das System überlasten“. Das Verteidigungsministerium „verwies schriftlich darauf, dass es für die Bundesluftwaffe wichtig sei, auch die Territorien indigener Völker überfliegen zu dürfen“. Ob z. B. ein solcher Einsatz gegen die Konvention verstößt, wird noch geprüft. kep
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