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Noch nicht entscheidend

■ A380: Naturschützer unterliegen vor Gericht aus rein formalen Gründen

Das sei endlich mal „eine gute Nachricht“, sagt Bernd Meyer. Leider aber, bedauert der Sprecher der Wirtschaftsbehörde, „ist das noch nicht der entscheidende Schritt“ zur Rettung des „Jahrhundertprojekts A380“. Das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg wies gestern die Klagen des Hamburger Naturschutzbundes (Nabu), des BUND und des Vereins zur Rettung des Mühlenberger Lochs gegen die Erweiterung der Airbus-Werft Finkenwerder ab. Eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) wurde zugelassen.

Dieses wird demnächst über die Beschwerde der Wirtschaftsbehörde gegen drei erstinstanzlich erfolgreiche Klagen befinden. Davon ist abhängig, ob der Riesen-Airbus in Hamburg gebaut werden darf.

Die gestern abgewiesenen Naturschutzverbände hätten nach der in Hamburg geltenden Gesetzeslage „keine Antragsbefugnis“, so Gerichtssprecherin Angelika Huusmann, ihre Klagen seien deshalb formal „unzulässig“. Auch „aus europäischem Recht“ stünden den Verbänden keine Klagerechte zu, obwohl das Mühlenberger Loch nach EU-Richtlinien als Schutzgebiet gilt. Eine inhaltliche Bewertung habe das VG, stellte Huusmann klar, deshalb gar nicht erst vorgenommen: „Es gab keine rechtliche Bewertung der vorgetragenen ökologischen Bedenken.“

Der Anwalt der Verbände, Rüdiger Nebelsieck, sieht das naturgemäß anders. Die „Rechtswidrigkeit“ der Zuschüttung des Vogelschutzgebietes sei „im Naturschutzrecht besonders eklatant“. Dies berühre allerdings „bislang höchstrichterlich nicht geklärte Fragen des Nebeneinanders von europäischem und deutschem Recht“. Er gedenke, diese Klärung herbeizuführen: „Natürlich werden wir Rechtsmittel einlegen.“ smv

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