: „Die Cannabisprohibition ist verfassungswidrig“
Das Verfahren gegen einen Frührentner wegen Anbaus von Cannabispflanzen wurde ausgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht soll nun entscheiden
Es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich das Bundesverfassungsgericht mit Cannabis als Medizin beschäftigen muss. Gestern wurde das Verfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten gegen den Frührentner Michael G. ausgesetzt, der wegen des Anbaus von 59 Cannabispflanzen angeklagt ist. Der 41-Jährige hatte die Pflanzen gezüchtet, um mit Marihuana-Zigaretten und Sitzbädern aus Cannabissud seine Leiden zu lindern (taz vom 12. 2. 2001). Seit 20 Jahren leidet er an Morbus Chron, einer chronisch entzündlichen, in Schüben verlaufenden Darmerkrankung. Die Krankheit ist nicht heilbar. Anwalt Sven Lindemann hat nicht nur die Aussetzung des Verfahrens beantragt – er will die Entscheidung über die Vereinbarkeit des Cannabisverbotes mit dem Grundgesetz nun dem Bundesverfassungsgericht übertragen.
Der Angeklagte, der seit 1992 in Rente ist, erklärte vor Gericht, dass er jahrelang unter blutigen Durchfällen, starken Krämpfen, Gewichtsverlusten und Abszessen im Afterbereich litt. Wegen starker Krämpfe im Unterleib habe er 1995 seine erste Marihuanazigarette geraucht. Seine Abszesse behandelte er erfolgreich mit Cannabis-Sitzbädern. Um die Kosten für Cannabis und Marihuana zu begrenzen, fing er 1997 an, Cannabispflanzen in seiner Wohnung zu züchten.
Gestern stellte Michael G., der der „Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin“ (ACM) angehört, beim Bundesinstitut für Arzneimittel einen Antrag, Marihuana und Cannabis als Medizin verwenden zu dürfen. Weitere ACM-Mitglieder haben ebenfalls Anträge gestellt. Werden diese abgelehnt, wollen sie durch die verschiedenen Instanzen bis vor das oberste Verfassungsgericht ziehen. Mitglieder der Selbsthilfegruppe hatten bereits 1999 eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Diese wurde abgelehnt, weil der Rechtsweg nicht ausgeschöpft worden war.
Das Ganze sei jetzt nur eine Frage der Zeit, sagte gestern Anwalt Lindemann. Seine Begründung, das Verfahren nach Karlsruhe zu tragen: „Die Cannabisprohibition ist verfassungswidrig, da sie unverhältnismäßig und ungerechtfertigt“ in das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf Leben und körperliche Unversehrheit eingreife. 1994 hatten die Karlsruher Richter festgestellt, dass das Verbot von Cannabisprodukten von der Verfassung noch gedeckt sei, die Strafandrohung bei kleinen Mengen wegen verfassungsrechtlicher Bedenken aber nicht umgesetzt werden sollte. Dieser Beschluss, so Lindemann, sei aufgrund der neuesten Forschungen zu Wirkung und Gefahren von Cannabis überholt und erfordere eine erneute Prüfung. „Nach allen bekannten Studien kann die Cannabisprohibition nur als ideologisch verstanden werden.“ Ein neuer Prozesstermin vor dem Amtsgerichtsteht noch nicht fest. BARBARA BOLLWAHN DE PAEZ CASANOVA
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