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Lehrer wieder Staats-Beamte

■ Auch in Bremen hat der absehbare Lehrermangel Konsequenzen: Der Nachwuchs soll verbeamtet werden, für Ältere gibt's Zwischenlösungen

19 Jahre lang galt in Bremen die Devise: Lehrer sind Angestellte und gerne auch Mitglieder der Gewerkschaft. Keine Beamten. Morgen will der Bremer Senat diese Reform von 1981 beerdigen. Wie auch andere Bundesländer will Bremen LehrerInnen künftig wieder verbeamten. Der „Konkurrenzdruck“, so begründet die Vorlage den erwarteten Senatsbeschluss, zwinge zu dieser Kehrtwendung. LehrerInnen werden in den nächsten Jahren Mangelware.

Wie die anderen Bundesländer hat auch Bremen kaum Vorsorge getroffen, um dem Nachwuchsmangel durch frühzeitige Einstellung und ausreichende Ausbildung entgegentreten zu können. Und auch Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein locken junge Nachwuchs-Kräfte für ihre Schulen bereits mit der finanziell lohnenswerten Aussicht auf Verbeamtung.

Derzeit gibt es in Bremen drei Klassen von LehrerInnen, erläutert Yasmina Wöbbekind von der Lehrergewerkschaft GEW. Die „alten“, die noch vor 1981 verbeamtet wurden. Dann diejenigen, die nach 1981 eingestellt, aber nicht verbeamtet wurden, weil es den Grundsatzbeschluss gegen Verbeamtung gab. Und schließlich die ganz jungen PädagogInnen, die trotz aller Prinzipien verbeamtet wurden. Denn in dem Beschluss von 1981 gab es natürlich ein Schlupfloch für Ausnahmen: Wer ein Angebot aus einem anderen Bundesland mit Beamten-Aussichten hatte, konnte damit zu seinem bremischen Dienstherrn gehen und seine Verbeamtung per Ausnahmeregelung beantragen. „Da haben sich doch viele ein Angebot geholt und hatten ihre Beamtenstelle“, weiß die GEW-Sprecherin. „So läuft das in Bremen seit zwei Jahren.“

Grundsätzlich und eigentlich ist die GEW natürlich dafür, dass den LehrerInnen die besonderen Loyalitätsverpflichtungen des Beamtenstatus erspart bleiben und dass die Verlockungen des Beamtenstatus für alle Angestellten gelten: In einem einheitlichen Dienstrecht, und zwar überall. „Seit 20 Jahren haben wir das nicht durchsetzen können“, sieht die GEW-Sprecherin die Lage jedoch realistisch. Solange die Ungleichbehandlung nun einmal bestehe, müsse daher jeder Lehrer und jede Lehrerin das Recht auf eine Beamtenstelle haben, wenn er oder sie das wünsche, gibt sich die GEW pragmatisch und basisnah.

In Bremen könnte die neue alte Regelung, die die Anwerbung von LehrerInnen erleichtern soll, altgediente Kräfte aber sehr verärgern. Denn nach dem Beamtenrecht wird eigentlich nur bis zum Alter von 40 Jahren verbeamtet. Von den in Bremen seit 1981 angestellten 1.098 Lehrkräften kommen danach nur noch 106 für die Verbeamtung in Frage. Diesen soll, so die Senatsvorlage, die Verbeamtung angeboten werden.

Alles weitere wird auf ein „Personalmarketing-Konzept“ verschoben. Denn es gibt 80 LehrerInnen auf einer vollen Stelle, die 40 bis 45 Jahre alt sind. Für sie könnte Ausnahmeregelung Nummer eins (Zustimmung der „unabhängigen Stelle“) zur Verbeamtung führen. Außerdem sind 559 angestellte LehrerInnen über 45 Jahre, 278 sogar über 50. Ihrer Verbeamtung müsste, Ausnahme Nummer zwei, der Finanzsenator zustimmen. Denn das kostet in absehbarer Zeit Pension. Und dann gibt es 446 Lehrkräfte mit unbefristetem Teilzeitvertrag. „Diese Lehrkräfte sollen nach einem Stufenplan auf Vollzeitverträge aufgestockt werden und könnten dann ebenfalls in das Beamtenverhältnis übernommen werden“, so der Bildungssenator. K.W.

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