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demo-verschiebungBedenkliche Interpretation

Eckart Werthebach gibt erneut den strammen Antifaschisten. Die NPD, so will es der Innensenator, darf nicht am 1. Mai durch die Stadt demonstrieren. Auf den ersten Blick mag das erfreuen. Denn die unliebsamen Nazi-Aufmärsche sind nun wirklich kein begrüßenswertes Ereignis. Doch hinter dem Verbot steckt erneut eine äußerst bedenkliche Interpretation des Demonstrationsrechts. Denn ähnlich wie bei der Love Parade und ihren Gegendemos versucht der Innensenator, Demonstrationsanmeldern die freie Wahl von Ort und Zeit für ihren Protest abzusprechen.

Kommentar von GEREON ASMUTH

Die NPD, führt Werthebach an, wolle mit ihrem Umzug provozieren und herausfordern. Da muss man ihm wohl zustimmen. Denn das ist schließlich Sinn und Zweck jeder Protestkundgebung. Selbst die unpolitische Love Parade provoziert seit Wochen unübersehbar die Stadt.

Die NPD-Demonstration am 1. Mai, argumentiert Werthebach, rufe Assoziationen an das nationalsozialistische Unrechtsregime hervor, weil die NSDAP 1993 den „Tag der nationalen Arbeit“ als Feiertag eingeführt hat. Wieder hat der Innensenator Recht. Doch glaubt er wirklich, diese Assoziationen ausblenden zu können, wenn die Rechtsextremisten vier Tage später aufmarschieren?

Die Verschiebung auf den 5. Mai, lobt sich Werthebach schließlich, gewährleiste zudem die innere Sicherheit Berlins am 1. Mai. Spätestens hier wird klar, worum es ihm wirklich geht. Am Tag der Arbeit hat die Polizei schon genug zu tun. Aber kann man eine Demonstration verbieten, bloß weil die Ordnungshüter keine Zeit haben?

Werthebach nimmt in Kauf, dass die NPD erneut vor Gericht einen Sieg gegen den Rechtsstaat feiern kann. Und dass man sich darüber freuen muss, weil es ein Sieg für ein demokratisches Grundrecht ist. Das ist unerträglich.

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