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Schimmel vor Gericht

■ Gastwirt soll Uraltlebensmittel neben Frischfleisch aufbewahrt haben

Amtsrichter Hans-Ulrich Tempke machte gestern seinem Ruf wieder mal alle Ehre. „Wer mich kennt, weiß, dass ich mich nicht an der Nase herumführen lasse“, meinte der Hardliner und unterschrieb kurzerhand den Haftbefehl. Grund: Der Angeklagte Franz B.-W. (60) war zum dritten Mal zur angesetzten Verhandlung nicht erschienen und hatte sich durch ein Attest für verhandlungsunfähig erklären lassen. „Beim nächsten Verhand-lungstermin werden die Voraussetzungen etwas anders sein“, sprach Tempke und übergab noch auf dem Gerichtsflur das amtliche Schreiben einem als Zeugen geladenen Polizisten.

Dabei erwartet den 60-Jährigen vermutlich keine hohe Strafe, auch wenn er wegen einer höchst unappetitlichen Angelegenheit angeklagt ist. Der Koch aus Flensburg – mit Vorliebe für Hausmannskost – soll in seinem Lokal „Can-Can“ in der Danziger Straße, neben Fleisch und Fisch für Mahlzeiten, verdorbene Essensreste oder verschimmelte Lebensmittel aufbewahrt haben, deren Haltbarkeitsdatum lange abgelaufen war. Auf diese Weise verseuchten Bakterien auch die Mahlzeiten der Gäste. Er habe „billigend in Kauf“ genommen, dass der Verzehr seiner Speisen zu Übelkeit und gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen konnte.

Erklärungsnot dürfte der Angeklagte in einem zweiten Punkt haben. Bei der Durchsuchung des Lokals wurden diverse Utensilien aus einem Apothekeneinbruch gefunden. Klärung beim 4. Termin? kva

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