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Qivive kommt in die Glocke

■ Gericht gegen Wettbewerbsbeschränkung

Die Geschäftsgebaren im „Konzern Bremen“ sind wettbewerbswidrig, das hat das Landgericht Bremen in einer einstweiligen Verfügung gegen die „Glocke GmbH“ festgestellt. Konkret: In dem Vertrag, in dem die Übernahme der Musical-Spielstätte und des kommunalen Anteile des Ticket-Systems TSC an die Schulenberg-Gruppe (KPS) geregelt wird, hatte Bremen dem neuen Inhaber zugestanden, dass nur sein Ticket-System im Foyer der Glocke stehen darf. Jeder Veranstalter, der einen Saal in der Glocke mietet, soll zudem über den Mietvertrag verpflichtet werden, 30 Prozent der Karten über das Ticket-System von Schulenberg-Gruppe TSC-Eventim anzubieten.

Dagegen hat nicht nur das konkurrierende Ticket-System Qivive rechtliche Schritte angekündigt, auch einzelne Veranstalter wollen diese Bindungen nicht akzeptieren. Das Konzertbüro Schmidt zum Beispiel, das demnächst wieder Chris Barber in die Glocke bringt, will seine Karten nicht über die Schulenberg-Systeme verkaufen. Und hat eine einstweilige Verfügung des Gerichtes erreicht, die die Glocke dazu verpflichtet, auch ein Terminal des Schmidt-Partners Qivive zu dulden.

Die Glocke muss der Verfügung Folge leisten und so wird am heutigen Freitag schon der Kartenverkauf über Qivive technisch möglich gemacht. Ob das staatliche Veranstaltungshaus gegen den Gerichtstitel Widerspruch einlegt, wird geprüft, wenn die Entscheidungsgründe vorliegen.

Der Streit hat weitreichende Bedeutung: Was für die Glocke gilt, gilt auch für die Stadthalle. Und wenn es in den staatlichen Veranstaltungsstätten Verkaufsterminals von Qivive gibt, ist auch nicht mehr begründbar, warum Veranstalter gezwungen werden, 30 Prozent ihrer Karten an das Ticket-System ihres Konkurrenten KPS zu geben. KPS ist das „Geschäft“ mit den Karten verkauft worden, betont der Sprecher der Hanseatischen Veranstaltungs-Gesellschaft (HVG), einer Gesellschaft des Wirtschaftssenators. Wenn die Veranstalter nicht mehr durch den staatlichen Vertrag gezwungen sind, KPS einen Teil ihres Geschäftes zu überlassen, müss-te die HVG ihren Vertrag mit KPS neu verhandeln. K.W.

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