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Daten lieber raten

■ Daten-Zugriff des BGS beanstandet

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Hans-Herrmann Schrader hat den erweiterten Zugriff des Bundesgrenzschutzes (BGS) auf Daten der Hamburger Polizei beanstandet. Eine neue Verordnung von Mitte September ermögliche der Bundespolizei in gesetzwidriger Weise über das Internet Daten der Hamburger Polizei einzusehen, kritisierte Schrader gestern.

Seit der Senat die neue Verordnung erliess, können BeamtInnen des BGS über ihre Computer persönliche Daten abfragen, die die Hamburger Polizei über registrierte Personen gesammelt hat. Beispielsweise kann der BGS erfahren, ob jemand als „gewaltbereit“ auffällig wurde oder eine anste-ckende Krankheit hat.

Das beanstandet der Datenschutzbeauftragte. Er forderte Innensenator Olaf Scholz (SPD) auf, den Mangel zu beheben: Diese persönlichen Daten hätten nur örtliche Bedeutung, seien aber nicht für die Bundespolizei relevant. Diese dürften auf die Informationen nur zugreifen, wenn sie zur Unterstützung der Hamburger Landespolizei tätig sind. Der BGS ist in Hamburg auf Bahnhöfen im Einsatz. Zusätzlich kann die hiesige Polizei bei bestimmten Anlässen BGS-BeamtInnen zur Unterstützung hinzuziehen.

Die Innenbehörde weist die Kritik zurück. Schon ehe die Verordnung erlassen wurde, hätte der BGS Zugriff auf diese persönlichen Daten gehabt. Bislang aber musste er dafür den Umweg über Hamburger BeamtInnen nehmen, die Zugang zu den polizeilichen Dateien Comvor, Polas und die „Gefahrenabwehrdatei offene Drogenszene“ hat. Das sei im Monat rund 4000 Mal passiert. Um das zeit- und personalaufwendige Verfahren abzukürzen, so Innenbehördensprecher Christoph Holstein, habe man dem BGS den Online-Zugriff ermöglicht. Elke Spanner

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