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Schulen ohne Koran

Vorerst gibt es keinen Islamunterricht in NRW. Gericht: Die Antragsteller Zentralrat der Muslime und Islamrat sind keine Religionsgemeinschaften

DÜSSELDORF taz ■ In Nordrhein-Westfalen wird es auch vorerst keinen islamischen Religionsunterricht als Lehrfach geben. Der Zentralrat der Muslime und der Islamrat scheiterten gestern mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Die beiden islamischen Dachverbände seien keine Religionsgemeinschaften im Sinne der Landesverfassung und des Grundgesetzes, urteilte das Gericht. Daher fehle ihnen ein Mandat für die Festlegung von Inhalten des Islamunterrichts und sie hätten auch keinen Anspruch darauf, ihn durchzuführen. Damit folgte das Gericht der Argumentation der Landesregierung.

Die NRW-Bildungsministerin Gabriele Behler (SPD) begrüßte das Urteil. Gleichzeitig betonte sie, weiterhin an ihrer Absicht festzuhalten, perspektivisch einen islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache einführen zu wollen. Dabei dürfe es jedoch keine Aufsplitterung des Unterrichts auf eine Vielzahl von Religionsvereinigungen geben. Das sei vom Verfassungsgeber nicht gewollt und in der Schulpraxis nicht durchführbar. Behler forderte deswegen alle islamischen Dachorganisationen in Nordrhein-Westfalen auf, sich untereinander zu verständigen und im Rahmen eines Runden Tisches mit ihr über die Einführung eines solchen Faches zu beraten. „Ein solcher Unterricht wäre ein entscheidender Fortschritt für die Integrationsbemühungen in Nordrhein-Westfalen“, sagte die Ministerin. Ein Islamunterricht unter staatlicher Schulaufsicht böte „die Gewähr dafür, dass jungen Menschen keine Inhalte vermittelt werden, die nicht mit der Wertordnung des Grundgesetzes vereinbar sind“, sagte Behler.

Im Gegensatz zu dem Düsseldorfer Urteil hatte das Berliner Verwaltungsgericht erst kürzlich einer Klage der dortigen Islamischen Föderation für Religionsunterricht stattgegeben.

PASCAL BEUCKER

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