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Nicht nach Lust und Laune

Taxen müssen ihre Fahrgäste auch auf Kurzstrecken befördern, stellt die Verkehrsbehörde klar

Die Behörde für Bau und Verkehr weist erneut nachdrücklich auf die Beförderungspflicht von Taxen hin. „Hamburger Taxifahrer sind verpflichtet, alle Fahraufträge innerhalb Hamburgs auszuführen – auch Kurztouren“, gab die Behörde bekannt.

Der Auftrag dürfe nur abgelehnt werden, wenn die Sicherheit irgendeiner beteiligten Person gefährdet werde. „Es kann nicht angehen, dass einige Fahrer alle langen Touren fahren und andere auf den kurzen sitzen bleiben“, meinte kürzlich Thomas Kraeft von „Das Taxi“. Die Beförderungspflicht sei nichts Neues in Hamburg, sagt Kraeft, der wie die Behörde darauf hinwies, dass Fahrgäste Verstöße gegen diese Pflicht umgehend schriftlich melden sollten.

Angaben zum Ort und zum Zeitpunkt des Vorfalls, das amtliche Kennzeichen des Taxis sowie die Taxennummer werden benötigt, um ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Fahrer/die Fahrerin einleiten zu können. Der Erfolg einer solchen Klage zeigte sich beispielsweise Ende Juni: Ein lustloser Taxifahrer wollte seinen Gast nicht vom Kiez nach Altona fahren und zerrte ihn aus seinem Wagen. Die Nötigung wurde mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro und einem Monat Fahrverbot bestraft. AS

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