Arbeitskampf der Lokführer: Justitia soll's für die Bahn richten
Mit einer einstweiligen Verfügung will die Bahn gegen den Streik der GDL vorgehen. Die Gewerkschaft hatte zuvor ein Schlichtungsangebot des Konzerns abgelehnt.
BERLIN rtr | Die Deutsche Bahn geht juristisch gegen den Streik der Lokführer vor. Es werde eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht Frankfurt beantragt, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit. Man nehme mit großem Unverständnis zur Kenntnis, dass die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) das Bahn-Angebot für eine Schlichtung abgelehnt habe.
„Somit bleibt die GDL bei ihrer bisherigen Linie, jedes neue Kompromissangebot kategorisch abzulehnen.“ Um dennoch großen Schaden von den „Kunden, dem Unternehmen sowie dem Wirtschaftsstandort Deutschland abzuwenden“, habe sich der Bahn-Vorstand entschieden, gegen den angelaufenen Rekordstreik der GDL den Erlass einer einstweiligen Verfügung zu beantragen.
„Wir wollen nichts unversucht lassen und haben uns schweren Herzens entschieden, jetzt auch mit juristischen Mitteln gegen diesen Streik vorzugehen“, erklärte Bahn-Personalvorstand Ulrich Weber in Berlin. „Dabei sind wir uns durchaus bewusst, dass die Richter in der Vergangenheit zumeist gegen die Arbeitgeber entschieden haben.“
Dieses Risiko nehme man aber in Kauf. In dem Antrag verweise die Bahn etwa auf die zentralen Feiern in Berlin zum 25. Jahrestag des Mauerfalls. Zudem treffe der Streik zahlreiche Urlauber, die zum Ende der Herbstferien in Niedersachsen und Bremen ihre Heimreise anträten.
Die GDL startete am Mittwochnachmittag mit der Arbeitsniederlegung im Güterverkehr. Am Donnerstag wurde der Streik auf den Personenverkehr ausgeweitet. Erst am Montag sollen die Züge wieder normal rollen.
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