Arbeitsagentur über Langzeitarbeitslose: Nur wenige schaffen Wiedereinstieg
Für hunderttausende Langzeitarbeitslose rückt der reguläre Arbeitsmarkt in weite Ferne. Wer allerdings einen neuen Job findet, bleibt meist dauerhaft.
Der Anteil der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt nach einem Vorschlag der Jobcenter ist in den vergangenen Jahren dabei von 2,3 Prozent (2010) auf 1,2 Prozent (2019) gesunken. Die Abgänge aus der Langzeitarbeitslosigkeit aufgrund von Teilnahmen an geförderten Ausbildungen jedoch stiegen von 21,3 Prozent im Jahr 2010 auf 24 Prozent 2019. Das geht aus einer Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor.
Der größte Teil der Betroffenen wechselt in die sogenannte Nichterwerbstätigkeit. Mehr als jeder zweite Langzeitarbeitslose – 611.570 Männer und Frauen – wurde dadurch im vergangenen Jahr als nicht mehr arbeitslos geführt. Hierunter fallen beispielsweise Menschen, die länger als sechs Wochen arbeitsunfähig gemeldet waren, Personen mit fehlender Verfügbarkeit oder Mitwirkung sowie Menschen, die etwa wegen Eintritts in die Rente aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind.
Allerdings bleiben Langzeitarbeitslose relativ stabil in Beschäftigung, wenn sie den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erst einmal geschafft haben. Das ist das Ergebnis einer Studie des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die Anfang der Woche veröffentlicht worden war. 58 Prozent seien in einem Zeitraum von zweieinhalb Jahren nach ihrem Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt mehr als zwei Jahre beschäftigt gewesen.
Die Bundesregierung hatte mit dem Anfang 2019 in Kraft getretenen Teilhabechancengesetz neue Fördermöglichkeiten für Langzeitarbeitslose geschaffen. Wer mehr als ein Jahr lang arbeitslos war, dessen Lohn kann über zwei Jahre mit bis zu 75 Prozent im ersten und 50 Prozent im zweiten Jahr bezuschusst werden. Für Menschen, die sehr lange in Arbeitslosigkeit verbracht haben, ist eine Förderung von fünf Jahren möglich, die in den ersten beiden Jahren 100 Prozent des Lohnes beträgt.
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