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Antisemitismus in der AfDAusschuss prüft Abwahl von AfDler

Der Abgeordnete Stephan Brandner hat sich wiederholt antisemitisch geäußert. Jetzt könnte er den Vorsitz des Rechtsausschusses im Bundestag verlieren.

Ist seinen gegenwärtigen Job bald wohl los: AfD-Politiker Stephan Brandner Foto: dpa

Berlin taz | Für Stephan Brandner wird es eng. Im Bundestag mehren sich die Stimmen, dass der AfD-Politiker als Vorsitzender des Rechtsausschusses nicht länger tragbar ist. In seiner nächsten Sitzung wird sich der Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages, der gewöhnlich donnerstags tagt, nun grundsätzlich damit befassen, wie eine Absetzung von Ausschussvorsitzenden möglich ist. Denn dieser Vorgang kommt in der Geschäftsordnung des Bundestages bislang nicht vor.

Brandner, AfD-Politiker aus Thüringen und von Anfang an als Vorsitzender umstritten, stand in den vergangenen Wochen besonders stark in der Kritik. Zuletzt hatte er die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Udo Lindenberg auf Twitter als „Judaslohn“ verunglimpft und damit wohl die Belohnung für einen Verrat gemeint. Lindenberg hatte zuvor die AfD scharf kritisiert.

Am Wochenende hatten PolitikerInnen aus allen anderen Fraktionen den AfD-Politiker kritisiert. „Der Mann ist eines Rechtsausschussvorsitzenden unwürdig und in dieser Funktion untragbar“, schrieb etwa die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann, auf Twitter. Und der CSU-Rechtspolitiker Volker Ullrich sagte dem Handelsblatt, Brandners Äußerungen seien „seiner Position schlicht unwürdig“. Sie seien „unverschämt und spielen mit antisemitischen Ressentiments“.

Brandner wies die Vorwürfe am Montag als „an den Haaren herbeigezogen“ und „absurd“ zurück. Einen Rücktritt lehnte er ab: „Es gibt auch deshalb keinen Grund für mich, Konsequenzen aus der Verwendung des Begriffes ,Judaslohn' zu ziehen oder aber dafür sanktioniert zu werden“, so der AfD-Politiker.

Zwei Wege zur Absetzung möglich

In § 58 der Bundestagsgeschäftsordnung heißt es bislang nur, dass die Ausschüsse ihre Vorsitzenden bestimmen. Wie dies geschieht, ist ebenso wenig geregelt wie die Absetzung. Das hatte mit Blick auf Brandner schon zu Beginn der Legislaturperiode zu Diskussionen geführt – und dem eher ungewöhnlichen Vorgang, dass der AfD-Politiker sich im Ausschuss zur Wahl stellen musste.

Aus Sicht des Rechtsreferats des Bundestages kommen für die Abberufung eines Ausschussvorsitzenden grundsätzlich zwei Wege infrage. Der erste ist die Abberufung des Vorsitzenden durch den Ausschuss selbst. Dafür allerdings gebe es keine ausdrückliche Rechtsgrundlage, sondern müsse auf den Gedanken des „actus contrarius“, der gegenteiligen Rechtshandlung, gestützt werden. Das heißt: Wenn ein Ausschussvorsitzer gewählt wird, was bei Brandner der Fall war, muss er auch abgewählt werden können.

Die zweite Möglichkeit wäre, die Geschäftsordnung des Bundestages zu ändern und die Möglichkeit einer Absetzung zu regeln. Das gibt es bereits in sieben Landtagen.

Sollte Brandner abgewählt werden, was ein bislang einmaliger Vorgang im Bundestag wäre, kann die AfD einen neuen Ausschussvorsitzenden vorschlagen. Ihr steht nach Verhandlungen zu Beginn der Legislaturperiode der Vorsitz im Rechtsausschuss und zwei weiteren Ausschüssen zu.

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4 Kommentare

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  • Wieso wurde der überhaupt gewählt?



    Wer macht denn sowas?



    Weil ihm proporzmäßig ein Ausschuss-Vorsitz angeblich "zusteht"? Proporz für eine Partei, die Faschisten in ihren Reihen hat?



    Was heißt denn bitte "zustehen", wenn er einer Partei angehört, die Faschisten in ihren Reihen akzeptabel finden?!



    Wählt ihn ab, und der nächste AfD-Kanditat wird eben nicht gewählt.



    Das sind keine Demokraten!



    Wieso sollten ihnen demokratische Rechte zustehen. Die sind LEIDER gewählt, aber sie sind nicht demokratisch.



    Verschenkt Stimmen sozusagen, falls sich die Wähler beschweren sollten (was sie tun werden).



    Als Nicht-Demokrat kann ich mich eben nicht einfach mal so auf "Demokratie" berufen.



    So viel Schutz für unsere Demokratie sollte schon noch sein!



    Was soll denn noch alles passieren?!

  • Der AfD steht erst mal gar nichts zu. Wer sich anderen gegenüber so verhält, stellt sich selbst ins Abseits. Das führt wie jede Provokation der Partei zu empörtem Gejammer, so what? Dann wäre es mal an der Zeit, eine Politik zu machen, die ihr den Boden entzieht und das mal nicht im hilflosen CDSU-Style der Nachahmung. Wenn die GroKo-Parteien nicht langsam erkennen, dass sie sich im Neoliberalen verrannt haben, werden es eben bald andere machen.

  • Faß mal den Tenor einer bis KA bestückten Tagung z‘samme:

    Der Skandal ist - daß so einer von - Arschlöcher für Deutschland 🇩🇪



    “dass der AfD-Politiker als Vorsitzender des Rechtsausschusses“ -



    Durchgewunken worden ist.

    kurz - Demokratisches Rückgrad a Parlament - wa!



    Geht halt anders.



    Oder soll etwa Carl 'der Führer schützt das Recht' Schmitt!*



    Mit seiner “Quasselbude“ - recht behalten.

    unterm—- einfach mal unseren Zweitöberschten!



    ex IM Mielke auf Rädern/Gröfimaz - nach seiner.



    Schauderhaften Nachtlektüre & den Briefumschlägen! Gell.



    Befragen. Den amtierenden Präsidenten des.



    Deutschen Bundestages - Wolfgang Schäuble. 👹



    amp.welt.de/welt_p...Nachtlektuere.html



    &



    www.zeit.de/2007/3...bles_Nachtlektuere

    Na Mahlzeit

    • @Lowandorder:

      * der link zu

      delete129a.blogspo...huetztdasRecht.pdf -



      &



      de.wikipedia.org/wiki/Carl_Schmitt



      “… Schmitt wird heute wegen seines staatsrechtlichen Einsatzes für den Nationalsozialismus als Gegner der parlamentarischen Demokratie und des Liberalismus und als „Prototyp des gewissenlosen Wissenschaftlers, der jeder Regierung dient, wenn es der eigenen Karriere nutzt“, weithin abgelehnt.[3] Allerdings wird er aufgrund seiner indirekten Wirkung auf das Staatsrecht und die Rechtswissenschaft der frühen Bundesrepublik mitunter auch als „Klassiker des politischen Denkens“ bezeichnet[4][5]



      &



      … Sein antisemitisches Weltbild war von den Thesen Bruno Bauers geprägt.[10]



      &



      … Auch nach 1945 wich Schmitt nicht von seinem Antisemitismus ab. Als Beweis hierfür gilt ein Eintrag in sein Glossarium vom 25. September 1947,[88] in dem er den „assimilierten Juden“ als den „wahren Feind“ bezeichnete: „Denn Juden bleiben immer Juden. Während der Kommunist sich bessern und ändern kann. Das hat nichts mit nordischer Rasse usw. zu tun. Gerade der assimilierte Jude ist der wahre Feind. Es hat keinen Zweck, die Parole der Weisen von Zion als falsch zu beweisen.“[89]…“

      kurz - Der saubere Herr Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags - ein würdiger Apologet.



      &



      Der Präsident des Hohen Hauses?