Anticoronamaßnahmen für Beamte: Jede*r bitte 2 Sitzplätze
Um Infektionen zu vermeiden, soll der Nachbarsitz in Zug und Flugzeug frei bleiben – aber nur bei Mitarbeiter*innen von Bundesbehörden auf Dienstreise.
Bei Flugreisen darf zusätzlich zum Fenster- oder Gangplatz der Mittelsitz mitgebucht werden. In der Bahn können zwei nebeneinanderliegende Plätze geblockt werden, und zwar nicht nur in Form einer zusätzlichen Reservierung, sondern explizit zweier Fahrscheine.
Wie die Bahn am Dienstag auf Anfrage klarstellte, ergibt das aber keinen Sinn. Denn egal ob mit einer oder zwei Fahrkarten: Jeder Reisende hat nur Anspruch auf einen Sitzplatz, Reservierungen verfallen 15 Minuten nach Abfahrt, wenn der Platz nicht eingenommen wird.
Aus Sicht des Unternehmens ist reisen aber trotzdem sicher. Zum einen seien die Züge derzeit nur zu 20 bis 25 Prozent ausgelastet – wobei das ein Durchschnittswert ist. Zum anderen ist mittlerweile das Reservierungssystem so umgestellt worden, dass Einzelplätze nur noch am Fenster gebucht werden können, sodass der Nachbarplatz in der Regel ohnehin frei bleiben sollte – außer wenn der der Zug voll ist und der Platz von einem Reisenden ohne Reservierung beansprucht wird.
Reservierungspflicht für alle keine Option
Dass das Bundesinnenministerium den Doppelplatz überhaupt ermöglichen will, passt nicht so recht zu wiederholten Aussagen von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), dass die Bahn kein Hotspot sei. Eine Reservierungspflicht für Reisende, die in anderen Ländern überfüllte Züge verhindert, lehnt Scheuer ab. Sein Ministerium stellte am Dienstag auf dpa-Anfrage klar, dass es keine Doppelbuchungen für seine Mitarbeitenden plant.
Und selbst wenn in vielen Fällen zwei Tickets gekauft werden, dürfte der Bund insgesamt noch Geld sparen: Die Zahl der Dienstreisen liegt zurzeit um rund 70 Prozent unter dem Niveau des vergangenen Jahres. (mit dpa)
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