Anti-Nazi-Proteste in Dresden: Nächste Runde im Prozesstheater
In Dresden beginnt ein neuer Wettkampf vor Gericht. Es geht um Blockaden, Fahnen und eine spannende Frage: Hat Sachsens Justiz dazugelernt?
BERLIN taz | Markus Tervooren gehört nun auch dazu. Der 51-Jährige ist Geschäftsführer der Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) und hat viel zu tun. Für die Vereinszeitung Unser Blatt muss das Vorwort geschrieben werden, und die traditionelle Gedenkdemonstration am 9. November in Berlin-Moabit steht an.
Doch heute kommt anderes auf ihn zu: Mit einem Prozess vor dem Dresdner Amtsgericht gegen ihn beginnt eine neue Phase aufsehenerregender Prozesse, die in den kommenden Wochen wieder alte Fragen aufwerfen: Wer trägt die Schuld an den Randalen in Dresden vom Februar 2011? Und: Ist Sachsens Justiz zu fairen Verfahren in der Lage?
Die Dresdner Staatsanwaltschaft wirft Tervooren vor, bei Protesten gegen Neonazis am 19. Februar 2011 in Dresden als Rädelsführer aufgetreten zu sein, und macht ihn für schweren Landfriedensbruch verantwortlich. An diesem Tag hatten Tausende Menschen in Dresden gegen Neonazis demonstriert, teils kam es dabei zu Straßenblockaden und Auseinandersetzungen. Mit der blau-weißen Fahne seines Verbands soll Tervooren dabei Demonstranten aufgewiegelt haben, behauptet die Staatsanwaltschaft. Tervooren dagegen sagt, er sei schlicht mit seiner Fahne auf einer Demo gewesen.
Der Widerspruch reizt, weil die Staatsanwaltschaft auf eine Reihe spektakulärer Misserfolge in ihrem inzwischen bundesweit berüchtigten Kampf gegen vor allem linke Demonstranten zurückblickt. Zuletzt musste die Staatsanwaltschaft mehrere prominente Verfahren einstellen, die sie jahrelang bei fragwürdiger Sachlage gegen eine angeblich existierende kriminelle Vereinigung linker Aktivisten führte. Im Schatten dieser Ermittlungen hatten die Behörden teils gesetzeswidrig die Handyverbindungsdaten Tausender Demonstranten erhoben und unter anderem Anwaltsbüros gestürmt.
In einem weiteren Verfahren hatte die Staatsanwaltschaft ebenfalls für Aufsehen gesorgt: als es um den Jenaer Jugendpfarrer Lothar König ging. Der viel beachtete Prozess gegen ihn war im Juli 2013 wegen haarsträubender Beweisführung geplatzt. Als nach sechs Verhandlungstagen weitere 200 Stunden polizeilichen Videomaterials auftauchten, das klar entlastende Szenen enthielt, beendete der Richter den Prozess. Der wird nun, ab dem 10. November, neu aufgerollt. Trotz massenhaft neuen Materials hält die Staatsanwaltschaft dabei unverändert an ihrer Anklageschrift fest.
Am 8. Dezember beginnt dann auch das Berufungsverfahren von Tim H. vor dem Landgericht. Der linke Aktivist aus Berlin war vom Dresdner Amtsgericht zu 22 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden – weil auch er für den Verlauf der Blockaden verantwortlich gemacht wurde. Freunde vielseitiger Gerichtsgeschichten dürfen sich also freuen: In Sachsen beginnt die nächste Runde.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nan Goldin in Neuer Nationalgalerie
Claudia Roth entsetzt über Proteste
Politikwissenschaftlerin über Ukraine
„Land gegen Frieden funktioniert nicht“
Juso-Chef über Bundestagswahlkampf
„Das ist unsere Bedingung“
taz-Recherche zu Gewalt gegen Frauen
Weil sie weiblich sind
Verein „Hand in Hand für unser Land“
Wenig Menschen und Traktoren bei Rechtspopulisten-Demo
Internationaler Strafgerichtshof
Ein Haftbefehl und seine Folgen