Anti-Nazi-Protest Dresden 2010: André Hahn muss nicht vor Gericht

Der Linkspolitiker André Hahn sollte sich vor Gericht verantworten, weil er angeblich einen Neonazi-Aufmarsch blockiert hatte. Nun wurde das Verfahren eingestellt.

Hahns Teilnahme am Protest gegen Nazis ist wohl doch nicht justiziabel. Bild: dpa

DRESDEN dapd | Der sächsische Linkspolitiker André Hahn muss sich nicht weiter vor Gericht wegen der angeblichen Blockade eines Neonaziaufmarsches verantworten.

Das Verfahren sei ohne Auflagen endgültig eingestellt worden, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts Dresden am Dienstag.

Hahn sprach von einem faktischen Freispruch und sagte: „Ich bin sehr zufrieden und auch ein Stück erleichtert“. Der Prozess gegen den früheren Fraktionschef im Landtag begann im Oktober.

Die Staatsanwaltschaft sah in ihm einen maßgeblichen Mitinitiator bei der Verhinderung eines genehmigten Aufzuges Tausender Rechtsextremisten am 13. Februar 2010 in Dresden. Hahn sprach von einem absurden Vorgang, weil der friedliche Widerstand gegen Neonazis kriminalisiert werde.

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